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Aktionsplan des Landes Nordrhein-Westfalen zum Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG)

Nordrhein-Westfalen ist das erste Flächenland, das ein Gesetz zur Förderung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität verabschiedet hat und dieses durch einen umsetzungsorientierten Aktionsplan ergänzt.

Zuletzt aktualisiert 28.3.2022

Rechtsrahmendetails
Stand 1.3.2022
Herausgebende Institutionen

Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Sprache Deutsch

Zusammenfassung:

"Der flankierende Aktionsplan zur Umsetzung des FaNaG umfasst 14 strategische Handlungsfelder. Diese spiegeln den ganzheitlichen Handlungsansatz, aber auch die gesamte Bandbreite von Angeboten, positiven Anreizen und Unterstützungen wider, die das FaNaG sowohl auf der Landes- als auch auf der kommunalen Ebene erfolgreich zu realisieren helfen.

Aus den strategischen Handlungsfeldern werden Einzelmaßnahmen für die Umsetzung abgeleitet, die im zweiten Teil in Form von Kurzprofilen beschrieben werden. Dabei besteht nicht der Anspruch, sämtliche bereits bestehenden Maßnahmen zu nennen, sondern aufzuzeigen, an welchen Punkten vertiefende Maßnahmen zu entwickeln und künftig anzubieten sind. Die beteiligten Unterstützungsstrukturen und weitere Akteure im Land bieten über den Aktionsplan hinaus zusätzliche Maßnahmen und Projekte an, um in der Summe die nordrhein-westfälischen Kommunen umfassend zu unterstützen."

URL

https://www.agfs-nrw.de/fachthemen/nahmobilitaet/aktionsplandeslandesnordrhein-westfalenzumfahrrad-undnahmobilitaetsgesetzfanag