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Radschnellwege, Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten

Begriffsabgrenzung

Datum 15.11.2022

In der Diskussion um Radinfrastruktur ist regelmäßig von Radschnellwegen, Radschnellverbindungen, Radvorrangrouten und Radwegen die Rede. Doch wo liegen hier die Unterschiede und Gemeinsamkeiten?

Ausbau-Hierarchie

Diese Begriffe lassen sich nach den jeweiligen qualitativen Anforderungen unterscheiden. Sie lassen sich in die folgende, nach qualitativen Anforderungen sortierte Reihenfolge bringen:

  • Radschnellwege (RSW) / Radschnellverbindungen (RSV)
  • Radvorrangrouten (RVR)
  • Radwege

RSW bzw. RSV stellen den höchsten Ausbaustandard dar. Radwege bilden hingegen gemäß der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) den Basisstandard. RVR sind zwischen diesen beiden Ausbaustandards anzusiedeln.

"Radschnellwege" oder "Radschnellverbindungen"?

Die Begriffe "Radschnellweg" und "Radschnellverbindung" werden, so weit ersichtlich, in der Praxis synonym verwendet. Dies lässt sich an den folgenden relevanten Werken nachvollziehen:

  • Die FGSV spricht von Radschnellverbindungen.
  • Der Nationale Radverkehrsplan 3.0 (NRVP) nutzt sogar beide Begriffe.
  • In der Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017 - 2030 steht der Begriff "Radschnellwege" im Vordergrund und ist wie folgt definiert: „Radschnellwege müssen zur Gewährleistung eines schnellen Radverkehrs mit einer hohen Verkehrssicherheit besondere Anforderungen hinsichtlich der Linienführung, des Querschnitts und der Knotenpunktgestaltung erfüllen. Sie stellen insoweit besonders hochwertige, sichere und attraktive Radverkehrsanlagen dar. Sie sind in der Regel getrennt von Flächen anderer Verkehrsarten. Durch den hohen Standard soll der Radverkehrsanteil insbesondere von Pendlerverkehren mit Fahrtweiten bis zu einer Länge von rund 15 Kilometern erhöht werden. Radschnellwege sollten daher als möglichst direkte Verbindungen zwischen den wesentlichen Quell- und Zielbereichen dort vorgesehen werden, wo mit einer hohen Radverkehrsnachfrage, vorwiegend von Berufs- und Pendlerverkehren, zu rechnen ist.“
  • Auch ein Blick in die Länder führt nicht zu einer Abgrenzung der beiden Begriffe untereinander. So verwenden beispielsweise Bayern und Nordrhein-Westfalen (NRW) den Begriff "Radschnellweg". Laut dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) dienen Radschnellwege „der Verbindung von wichtigen Quell- und Zielgebieten, zum Beispiel Universitäten, Wohnvierteln und großen Arbeitgebern – und das mit direkten Führungen zum Ziel und der Möglichkeit, hohe Reisegeschwindigkeiten zu halten – auch über größere Entfernungen.“
  • Der Bundesgesetzgeber entscheidet sich für den Begriff "Radschnellweg": Die Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert das Verkehrszeichen 350.1 als "Radschnellweg".
Verkehrsschild zeigt auf grünem Hintergrund ein weißes Fahrrad, das den Radschnellweg markiert. Radschnellweg Verkehrsschild
Radschnellweg-Verkehrszeichen

Den Begriff "Radschnellweg" haben wir in einem eigenen Beitrag erläutert.

Abgrenzung Radschnellwege – Radvorrangrouten

Wie bereits dargestellt, lassen sich RSW, RVR und Fahrradwege in qualitativer Hinsicht abgrenzen.

RSW sollen in der Planung die folgenden Kriterien erfüllen:

  • hohe zu erwartende Nachfrage von mindestens 2.000 Radfahrenden pro Werktag und
  • Mindestlänge von in der Regel fünf Kilometern.

Die Anforderungen an RVR sind hingegen hinsichtlich Nutzungspotenzial und Weglänge nicht zahlenmäßig definiert. Die qualitativen Anforderungen an RVR sind aber geringer als an RSW. Ein wesentliches Ziel auch der RVR ist, Fahr- und Wartezeiten erheblich zu senken, sodass konkurrenzfähige Fahrtzeiten im Vergleich zum Auto entstehen. In der Planung bedeutet dies: Wenn die nachzuweisenden voraussichtlichen Potenziale den Bau von RSW nicht rechtfertigen, kommt der Ausbaustandard von RVR in Betracht.

Radwege gemäß der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der FGSV liegen unterhalb der Standards von RSW und RVR.

RSW und RVR stellen beide keine eigene Führungsform des Radverkehrs dar, sondern verwenden und kombinieren unterschiedliche Führungsformen.

Regelwerk

Das maßgebliche Regelwerk sind die Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten der FGSV. Demnach sind RSV ebenso wie RVR „Verbindungen im Radverkehrsnetz, die den Zweck haben, bedeutende Quelle-Ziel-Potenziale des Alltagsradverkehrs durch einen hohen und ein zügiges Radfahren ermöglichenden Standard für den Radverkehr zu erschließen“.

Das Dokument enthält Abschnitte zu grundlegenden Standards, Einsatzfällen und Potenzialen, Führungsformen und Entwurfselementen, Unterhaltung und Betrieb, Wegweisung und Service. Am Ende informiert der Text auch über den Planungsprozess und weitere Anforderungen.