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cpv-Code: Förderaufruf "Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen" - Einreichung noch bis zum 7.5.23 möglich

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) startet einen neuen Förderaufruf „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland vom 21.12.2020. Gefördert werden die Planung und die bauliche Umsetzung von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen des Öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV). Für den Förderaufruf sind im Haushalt 2023 sowie der weiteren Finanzplanung bis 2026 bis zu 110 Millionen Euro vorgesehen. Die Durchführung des Förderaufrufs erfolgt durch den Projektträger Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Einreichung der Skizze ab: 15.3.2023
Einreichung Projektskizze bis: 7.5.2023

Förderschwerpunkte

Gefördert wird die Planung und die bauliche Umsetzung von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen des Öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV), deren bauliche Umsetzung bis 2026 abgeschlossen werden kann. Hierzu zählen insbesondere:

  • (modulare) Fahrradparkhäuser und große Sammelschließanlagen,
  • automatische Fahrradparktürme,
  • Umnutzungen von untergenutzten oder leerstehenden Flächen in Bestandsgebäuden und Räumen im unmittelbaren Bahnhofsumfeld, z.B. von ehemaligen Bahnempfangs- und Bahnbetriebsgebäuden, Pkw-Parkhäusern, großflächigen Keller- und Bunkeranlagen.

    Förderfähig ist zudem die bauliche Erweiterung von bestehenden Fahrradparkhäusern.

Bewerber-Anforderungen

Die Projektförderung richtet sich an alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

Antragsverfahren

Es kommt ein zweistufiges Verfahren zur Anwendung.

  • In der 1. Phase (Interessenbekundungsverfahren) ist eine Projektskizze beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) der Plattform easy-online einzureichen. Hierfür sind die zur Verfügung gestellten elektronischen Formulare zwingend zu nutzen. Das BALM behält es sich vor, weitere Informationen/Unterlagen vom Interessenbekundenden anzufordern.
  • In einer 2. Phase (Antragsverfahren) fordert das BALM die ausgewählten Interessenbekundenden zum förmlichen Antrag auf. Das Antragsverfahren und die einzureichenden Unterlagen werden den Antragstellenden durch das BALM schriftlich mitgeteilt.

Eventuelle Fragen zum Projektaufruf senden Sie bitte an das E-Mail-Postfach fahrradparken@balm.bund.de.


Förderbedingungen

Die Maßnahmen sollen einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Maßnahmen

  • wesentlich zur Stärkung des Radverkehrs sowie der intermodalen Schnittstelle von Radverkehr und Öffentlichem Personenverkehr auf lokaler und regionaler Ebene beitragen,
  • Vorbildcharakter für eine klimafreundliche Mobilität aufweisen, oder
  • Modellcharakter besitzen, also deren Konzept auf vergleichbare Fälle übertragen werden kann (nicht nur einmalig oder lokal anwendbar).

    Den Förderaufruf in voller Länge sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Ergänzende Hinweise

Förderaufruf "Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“: Sie erreichen uns telefonisch unter 0221/5776-5099 - die Hotline steht Ihnen von 9:00 bis 11:45 Uhr und von 13:15 bis 14:45 Uhr (freitags bis 11:45 Uhr) zur Verfügung. Eine Nachricht per E-Mail senden Sie bitte an: fahrradparken@balm.bund.de

Adresse

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Invalidenstraße 44
10115 Berlin