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cpv-Code: Förderaufruf Betriebliches Mobilitätsmanagement Modul 1 Breitenförderung

Am 2.5.2023 startete der Förderaufruf für Modul 1 „Breitenförderung" zur Förderung der Umsetzung von effektiven Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements. Die Breitenförderung richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Ziel einer breiten Wirkung von Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der KMU-Landschaft Deutschland.

Einreichung der Skizze ab: 2.5.2023

Förderschwerpunkte

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Förderschwerpunkte und beabsichtigten Zwecke der Förderrichtlinie zu erfüllen und der Reduktion von CO2-Emissionen dienen. Die förderfähigen Maßnahmen im Schwerpunkt Breitenförderung basieren auf vorliegenden Mobilitätskonzepten oder konzeptionellen Überlegungen und beinhalten bewährte Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, Maßnahmen zur Elektrifizierung des Fuhrparks und Maßnahmen zur Schaffung von Informationsangeboten, z. B. Mobilitäts- oder Gesundheitstage.

Bewerber-Anforderungen

Für den Schwerpunkt Breitenförderung sind ausschließlich KMU, die mit ihrem Antrag bereits ein Mobilitätskonzept vorlegen oder anderweitig im Antrag konzeptionelle Überlegungen zum eigenbetrieblichen Mobilitätsmanagement
nachweisen können, antragsberechtigt.

Antragsverfahren

Die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung durch KMU erfolgt über das Förderportal des Bundes easy-Online.
Die unterschriebene Fassung des Antrages ist beim Bundesamt für Logistik und Mobilität über das eService-Portal einzureichen.

Nach erfolgreicher Kontoerstellung übermitteln Sie die Antragsunterlagen bitte über den Upload-Bereich „Radverkehr, ÖPNV und Betriebliches Mobilitätsmanagement“, unter Angabe der Art „Betriebliches Mobilitätsmanagement“.

Die Antragsbewertung und -bewilligung erfolgt nach Antragseingang.

HINWEIS: Der postalische Versand der Antragsunterlagen an das Bundesamt für Logistik und Mobilität entfällt in Gänze.

Förderbedingungen

Eine Förderung erfolgt unter der besonderen Voraussetzung, dass die Zuwendungsempfangenden zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Hauptsitz in der EU sowie eine Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland haben.

Ergänzende Hinweise

Weitere Informationen zum Förderprogramm und den genauen Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM).

Adresse

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Invalidenstraße 44
10115 Berlin