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Neue Entwurfsregelwerke bevorzugen Fuß- und Radverkehr

Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.

Datum 15.12.2022

Die nächste Generation von Regelwerken für die Gestaltung des städtischen Verkehrsraums steht in der kommenden Zeit bereit. Die Fachgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat folgende Mitteilung veröffentlicht, die wir im Volltext wiedergeben:

Bild zeigt Szene auf einer Rad- und Fußverkehrszone in der Innenstadt aus Sicht einer Rad fahrenden Person mit den Händen am Lenker vorne im Bild. Rechts radelt ein Mann mit einem Einkaufskorb am Rad. Links sind viele Räder abgestellt. Rad- und Fußverkehrszone in der Innenstadt
Verkehrsberuhigter Bereich in der Innenstadt

"Wurden bislang alle Verkehrsarten gleichberechtigt betrachtet, wird der Fuß- und Radverkehr künftig in den Entwurfsregelwerken für Stadtstraßen bevorzugt. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erarbeitet derzeit in ihren Gremien die neuen Regelwerke (RASt, EAR, ERA, EFA), die dann für Kommunen in Deutschland als Stand der Technik für alle Planungen verbindlich sind. Neben der Klimarelevanz stehen Verkehrssicherheit und -qualität, insbesondere für den Fuß- und Radverkehr, einschließlich der Barrierefreiheit im Vordergrund.

So müssen Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen für den Radverkehr breiter als bisher geplant und umgesetzt werden. Radwege sollen dann auch mindestens 2 Meter breit sein statt 1,60 Meter. Für Radschnellwege soll ein Maß von 3 Meter pro Fahrtrichtung gelten. Schutzstreifen auf der Fahrbahn sollen nicht mehr 1,25 Meter breit, sondern mindestens 1,50 Meter breit gestaltet und nach Möglichkeit noch breiter werden.

Wenn Parken im Straßenraum nicht zu vermeiden ist, sind Sicherheitstrennstreifen mit einer Mindestbreite von 0,75 Meter zu allen Arten der Radverkehrsführung vorzusehen ‒ so auch bei Radfahrstreifen, Schutzstreifen und in Fahrradstraßen. Dies soll die sog. Dooring-Unfälle vermeiden, bei denen Radfahrende mit unvorhersehbar geöffneten Türen geparkter PKW kollidieren.

Auch für Parkplätze an Straßen wird es neue Empfehlungen (EAR) geben: Es gilt der Grundsatz, so wenig Flächen wie möglich für Parkplätze einzuplanen. Stattdessen sollen Flächen für Grünbereiche, für die Retention und/oder dezentrale Entwässerung mit Versickerung und/oder für andere umweltfreundliche Modi gewonnen werden, die dazu beitragen können, ein Aufheizen von Straßenräumen zu verringern.

Parkplätze im Straßenraum müssen weiterhin mindestens 2 Meter breit sein. Die Kommunen haben jedoch die Möglichkeit, Parkplätze breiter zu gestalten, um diese an das gestiegene Aufkommen breiterer Autos anzupassen.

Einzelne notwendige Änderungen im Regelwerk sind bereits im Herbst 2022 in den Steckbriefen der „E Klima 2022 – Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen“ angesprochen worden und greifen auf noch in Vorbereitung befindliche Regelwerke vor."

Mitteilung der FGSV, Köln, 12.12.2022

Weitere Informationen und Kontaktdaten unter www.fgsv.de.