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Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr

Datum 30.11.2022

Im Rahmen des Thüringer Radverkehrskongresses "Chancen nutzen – Bedingungen für den Radverkehr verbessern“ am 30. November 2022 in Erfurt, wurde die "Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr" unterzeichnet.

Zu sehen ist die erste Seite der Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr
Erste Seite der Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr

Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr - Vision

"Alle Menschen in Thüringen können sicher, bequem und mit Freude Fahrrad fahren und zu Fuß unterwegs sein, und viele tun dies auch, das heißt Fahrradfahren und Zufußgehen werden mit anderen gleichberechtigten Verkehrsarten zu einem zentralen Bestandteil der individuellen Mobilität und zu einem zentralen Element der Verkehrspolitik in Thüringen“ lautet die Vision der Charta.

Radfahren und Zufußgehen sollen demnach, neben dem öffentlichen Personenverkehr und dem motorisierten Individualverkehr, zu gleichberechtigten Verkehrsarten, zu einem zentralen Bestandteil der individuellen Mobilität und zu einem zentralen Element der Verkehrspolitik in Thüringen werden.

Das Anliegen der Thüringer Charta besteht außerdem in der Schaffung einer breiten gesellschaftlichen Basis zur Unterstützung des Rad- und Fußverkehrs. Akteurinnen und Akteure unterschiedlichster Bereiche können sich in diesem Rahmen entsprechend ihrer jeweiligen Möglichkeiten engagieren und die Ziele der Charta unterstützen. Zudem soll durch den Ausbau des Rad- und Fußverkehrs ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen, wie Klimaschutz, Gesundheitsförderung, Gefahrenreduktion u.a. geleistet werden. Die Charta soll zudem zur Vernetzung der Akteurinnen und Akteure beitragen und die Entwicklung gemeinsamer Aktivitäten zur Stärkung des Radfahrens und Zufußgehens fördern (vgl. Thüringer Charta für Rad- und Fußverkehr).

Leitlinien

Mit der Unterzeichnung der Charta stimmen die beteiligten Parteien zu, die elf Leitlinien der Charta zu unterstützen. Diese beinhalten u.a.:

  • die Förderung der aktiven Mobilität von Kindern und Jugendlichen inklusive ihres selbstständigen Verhaltens im Straßenverkehr,
  • die Errichtung eines flächendeckenden Radverkehrsnetzes,
  • die Unterstützung zur Bereitstellung finanzieller Mittel und qualifizierter personeller Ressourcen für die Förderung des Rad- und Fußverkehrs sowie
  • Bestrebungen für ein gesamtgesellschaftliches Umdenken hin zu einer lebensqualitätsorientierten, barrierefreien Mobilität für alle

    und sieben weitere Leitlinien.

Thüringer Radverkehrskonferenz

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) und die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Thüringen (AGFK-TH) e. V. haben unter dem Dach des Arbeitskreises Thüringer Radverkehr am 30. November 2022 gemeinsam die Thüringer Radverkehrskonferenz ausgerichtet, an der auch das Mobilitätsforum Bund des BAG mit einem Vortrag über die Förderlandschaft des Bundes beteiligt war. Ziel der Konferenz war es, viele Akteurinnen und Akteure der Radverkehrsbranche zusammenzubringen um somit die Entwicklung und Förderung des Radverkehrs gemeinsam weiter zu diskutieren und zu unterstützen. Im Rahmen der Veranstaltung wurde zudem aufgezeigt, welche Möglichkeiten insbesondere Kommunen zur Verfügung stehen, um sich stärker für den Radverkehr zu engagieren.