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Bundesförderung für Radschnellwege

Themenmonat "Radschnellwege"

Datum 29.11.2022

Der Bund plant bis zum Jahr 2030 Finanzhilfen in Höhe von 390 Millionen Euro für Radschnellwege (RSW) in der Baulast der Länder und Kommunen bereitzustellen. Im Bundeshaushalt 2023 sind hierzu Mittel in Höhe von 47 Millionen Euro veranschlagt. Bereits seit 2017 fördert der Bund die Planung und den Bau von RSW durch die Gewährung von Finanzhilfen.

Verkehrsschild zeigt auf grünem Hintergrund ein weißes Fahrrad, das den Radschnellweg markiert. Radschnellweg Verkehrsschild
Radschnellweg-Verkehrszeichen

Verwaltungsvereinbarung des Bundes

Die Grundsätze und Kriterien dieser Förderung hat der Bund in der "Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017 - 2030 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104b des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5b Bundesfernstraßengesetz zum Bau von Radschnellwegen in Straßenbaulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände (VV Radschnellwege 2017 - 2030)“ festgehalten.

Die darin verfasste Präambel definiert folgenden Zweck der Förderung: „Mit der Gewährung von Finanzhilfen für Radschnellwege unterstützt der Bund die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände (…) insbesondere zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums bei dem Aufbau eines nachhaltigen, für den schnellen Radverkehr ausgelegten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Verkehrssystems. Ziel ist es, insbesondere in urbanen Räumen und Metropolregionen einen Umstieg von Pendlerverkehren vom Kfz auf das Fahrrad zu erreichen und hierdurch sowohl die Luftreinhaltung und den Klimaschutz zu unterstützen, als auch Staus im Verkehrssystem zu vermeiden und den Verkehrsablauf insgesamt zu verflüssigen.“

Zu sehen ist ein Radschnellweg auf einer Brücke bei Mühlheim mit Fahrradfahrenden Radschnellweg mit Fahrradfahrenden bei Mühlheim

Im Zuge des Klimapaketes der Bundesregierung wurde die Förderung für die Jahre 2021 bis 2023 zudem verdoppelt. Für das Haushaltsjahr 2022 stehen Mittel in Höhe von 48,5 Millionen Euro zur Verfügung. In fast gleicher Höhe hat der Bundestag den Haushalt 2023 verabschiedet. Dort werden in Kapitel 882 91-692 des Einzelplan 12 47.044.000 Euro als „Zuweisungen an Länder zum Bau von Radschnellwegen“ veranschlagt.

Wer die Förderung erhalten kann und welche Kriterien erfüllt sein müssen, ist ebenfalls in der Verwaltungsvereinbarung geregelt. Abgerufen werden können die Finanzhilfen durch ein formloses und unbürokratisches Antragsverfahren. Hat eine Gemeinde Interesse an der Finanzhilfe, kann ein entsprechender Antrag beim jeweiligen Land gestellt werden. Dieses beantragt dann die Bundesförderung.

Unter die Bundesförderung fallen RSW, die in der Regel:

  • entweder alleine oder als Bestandteil einer Radschnellverbindung > mind.10 Kilometer lang sind,
  • eine Prognosebelastung von rund 2.000 Radfahrten täglich aufweisen,
  • einen Querschnitt von 3 Meter (einspurig) und 4 Metern (zweispurig) in der Breite aufweisen,
  • von anderen Verkehrsteilnehmenden (insbesondere Fußgänger) baulich getrennt sind,
  • sichere und komfortable Kreuzungspunkte haben,
  • über eine hohe Belagsqualität und eine geringe Steigung verfügen und
  • dauerhaft verkehrssicher betrieben und unterhalten werden – einschließlich des Winterdienstes.

Durchschnittlich beteiligt sich der Bund mit 75 Prozent an den Kosten für die Planung und den Bau von RSW. Zudem wird auch der Umbau von Kreuzungspunkten sowie die Sicherheitsausstattung der Wege inklusive Beleuchtung gefördert.

Einladende Radverkehrsnetze

Die Begleitbroschüre „Einladende Radverkehrsnetze“ zum BMDV-Sonderprogramm „Stadt und Land“ möchten wir an dieser Stelle ebenfalls in Erinnerung rufen: Sie illustriert beispielhaft, wie attraktive und sichere Radverkehrsinfrastruktur in Deutschland aussehen kann und welche Eigenschaften und Infrastrukturelemente diese Funktion unterstützen. Ziel der Publikation ist es, bei den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in den Ländern und Kommunen für attraktive Radverkehrsnetze in Deutschland zu werben und damit die Umsetzung des Sonderprogramms „Stadt und Land“ erfolgreich zu begleiten.

Deckblatt der Broschüre "Einladende Radverkehrsnetze" des BMDV

Die Publikation stellt Best Practice-Beispiele und grundsätzliche Ansprüche an eine attraktive Radverkehrsinfrastruktur dar. Sie versucht durch positive Beispiele zu der Planung einer einladenden, sicheren und selbsterklärenden Radverkehrsinfrastruktur zu motivieren (vgl. Broschüre „Einladende Radverkehrsnetze“).

Weiterführende Informationen:

  • Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat einen Leitfaden erstellt, um den Vorhabenträgern bei der Aufstellung der erforderlichen Unterlagen für RSW-Projekte eine praktische Unterstützung an die Hand zu geben. Wir haben Ihnen diesen in einem gesonderten Beitrag bereits vorgestellt. Er bietet anwendungsfreundliche Verfahren zur Bestimmung des zu erwartenden Radverkehrsaufkommens und eine darauf aufbauende Nutzen-Kosten-Analyse an, die für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit eines Radschnellweg-Vorhabens erforderlich ist.
  • Das Verkehrszeichen „Radschnellweg“ (s.o.) ist mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - StVO-Novelle - eingeführt worden, um eine einheitliche Kennzeichnung von RSW zu ermöglichen.
  • Den Begriff „Radschnellweg“ und seine Abgrenzung zu den Begriffen „Radschnellverbindung“ und „Radvorrangroute“ haben wir in eigenen Beiträgen dargestellt.