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Erstmals einheitlicher Datenstandard für Geodaten zur Radverkehrsinfrastruktur

Bund und Länder führen erstmals einen bundeseinheitlichen Standard für Geodaten von Radverkehrsinfrastrukturen ein.

Ausgabejahr 2023
Datum 17.3.2023

Unter der Leitung der Geschäftsstelle Radnetz Deutschland wurde im Auftrag der Lenkungsgruppe „Digitales Radnetz Deutschland“ gemeinsam ein einheitliches Datenschema mit umfassender Beschreibung der Inhalte entwickelt. Dazu hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität eine Pressemitteilung verfasst, die wir im Folgenden veröffentlichen.

Fahrradlenker mit montiertem Handy als Navigationsgerät Fahrrad mit Navi
Fahrrad mit Navi

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr:
Wir brauchen in allen Verkehrsbereichen mehr und bessere Daten. Daten sind die Basis, um Infrastruktur schneller und besser zu planen, für digitale Mobilitätsangebote und neue Geschäftsmodelle. Deshalb brauchen wir eine Kultur des Datenteilens in Deutschland. Zugleich brauchen wir qualitativ wertige Daten, die relevante Informationen liefern. Ich begrüße es deshalb sehr, dass sich Bund und Länder auf die Einführung eines bundeseinheitlichen Standards für Geodaten von Radverkehrsinfrastrukturen verständigen konnten. Einheitliche Standards legen die Grundlage, damit Radfahrende künftig detaillierte Informationen zu Qualität, Oberflächenbeschaffen, Steigung oder Barrierefreiheit der Streckenabschnitte ganz einfach digital und kompakt mit wenigen Klicks abrufen können. So können Sie ihre Fahrt ganz nach ihren Bedürfnissen planen. Gleichzeitig können Verkehrsplaner mit den Daten das Radwegenetz in Deutschland für die Menschen zielgenau weiterentwickeln und modernisieren. Dieser Beschluss ist ein großer Schritt für die Digitalisierung und den Radverkehr in Deutschland.

Unter der Leitung der Geschäftsstelle Radnetz Deutschland wurde im Auftrag der Lenkungsgruppe „Digitales Radnetz Deutschland“ gemeinsam ein einheitliches Datenschema mit umfassender Beschreibung der Inhalte entwickelt. Das neue Datenschema baut auf den Standards des „Radnetz Deutschland“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr auf. Dabei wurden die unterschiedlichen Datenquellen der Bundesländer unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelwerke zu einem finalen Datenschema harmonisiert.

Die Routen des Radnetzes Deutschland verbinden auf rund 12.000 Kilometern die verschiedensten Regionen Deutschlands. Das Radnetz Deutschland besteht aus dem Radweg Deutsche Einheit, dem Iron Curtain Trail und den zwölf Deutschland-Routen – ein Netz aus Radfernwegen, das durch ganz Deutschland führt und in das europäische EuroVelo-Routennetz eingebunden ist.

Mit dem „Nationalen Datenschema“ für Radverkehrsinfrastruktur werden künftig (Ende 2024) detaillierte Informationen zu den Eigenschaften der Streckenabschnitte vermittelt, etwa zur Qualität, Art der Radrouten, Oberflächenbeschaffenheit oder Barrierefreiheit. Das Nationale Datenschema wird neben den D-Routen im Radnetz Deutschland auch auf das Hauptroutennetz der Bundesländer angewendet. Der finale Datensatz soll den Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1926 und anderen europäischen Vorgaben (IN-SPIRE-Konformität) entsprechen. Das bestehende Geodatenangebot wird durch das nationale Datenschema zeitnah qualitativ umfassend ausgebaut. Die Daten dienen als Planungs- und Entscheidungsgrundlage für vielfältige Angebote. Radfahrende können die Daten künftig in ihre Navigationsgeräte und Apps einspeisen und so ihre Fahrradroute planen. Auch Radverkehrsplaner in den Ländern und Kommunen sowie Unternehmen im Bereich Radtouristik können die Daten nutzen, um die Verkehrsinfrastruktur sowie digitale Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln.

Die Geschäftsstelle Radnetz Deutschland im Bundesamt für Logistik und Mobilität koordiniert die Zusammenarbeit mit den Ländern zum Aufbau des digitalen Radnetzes und setzt das Förderprogramm des Bundes zum „Ausbau und Erweiterung des Radnetzes Deutschland“ um.

Informationen zum Radnetz Deutschland finden Sie unter folgendem Link: Radnetz Deutschland

Quelle: Pressemitteilung Nummer 08/2023 vom 17. März 2023 des BALM