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Nationaler Radverkehrsplan

Der Nationale Radverkehrsplan 3.0 (NRVP 3.0) ist die Radverkehrsstrategie des Bundes bis zum Jahr 2030. Das Bundeskabinett hat diese Strategie im April 2021 beschlossen. Neben der Beteiligung von Expertinnen und Experten haben erstmals auch Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen in die Strategie eingebracht. Ihre wichtigsten Anliegen: lückenlose Radverkehrsnetze und das Fahrradpendeln.

Zuletzt aktualisiert 9.3.2023

Der NRVP 3.0 bildet die Grundlage für eine zukunftsorientierte Radverkehrs- und Mobilitätspolitik in Deutschland. Er beinhaltet Leitziele, konkrete Vorschläge und Handlungsempfehlungen.

In Deutschland ist die Förderung des Radverkehrs dem föderalen Aufbau entsprechend eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Der Bund schafft als Gesetzgeber die Rahmenbedingungen und hat dazu den NRVP aufgelegt.

Ziele

Der NRVP 3.0 strebt mehr, besseren und sichereren Radverkehr an.

Konkret heißt das, dass die Anzahl der mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege von rund 120 im Jahr 2017 auf 180 Wege je Person und Jahr im Jahr 2030 wachsen soll. Die durchschnittliche Länge der mit dem Rad zurückgelegten Wege soll sich von 3,7 Kilometern auf 6,0 Kilometer erhöhen.

Zudem soll der Anteil der Deutschen, die in Zukunft mehr Rad fahren wollen, von 41 Prozent im Jahr 2019 auf 60 Prozent im Jahr 2030 steigen. Dazu müssen sich die Rahmenbedingungen deutlich verbessern.

Nicht zuletzt soll die Zahl der im Verkehr getöteten Radfahrenden trotz deutlich mehr Radverkehr von 2019 bis 2030 um 40 Prozent sinken. Das Leitbild ist dabei die Vision Zero, also die komplette Vermeidung von Verkehrstoten und Schwerverletzten.

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen muss die Finanzierung deutlich ausgeweitet werden. Derzeit steht für den Zeitraum 2020 bis 2023 insgesamt eine Fördersumme für den Radverkehr von rund 11 Euro je Person und Jahr in Deutschland zur Verfügung. Dieser Betrag soll bis 2030 auf 30 Euro je Person und Jahr anwachsen.

Junge Frau auf Rennrad mit Fahrradtaschen in urbaner Umgebung. Berufspendlerin
Die Anzahl der mit dem Rad zurückgelegten Wege soll bis 2030 deutlich wachsen.

Die Priorisierung der konkreten Ziele im NRVP 3.0 beruht auch auf der Bürgerbeteiligung. So haben sich die Bürgerinnen und Bürger insbesondere für das Leitziel einer lückenlosen und qualitativ hochwertigen Fahrradinfrastruktur ausgesprochen. Zudem ist es ihnen besonders wichtig, den Arbeitsweg als auch Dienstwege während der Arbeitszeit mit dem Fahrrad zurücklegen zu können. Auch ein moderner Rechtsrahmen ist für die Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung.

Handlungsfelder

Der NRVP 3.0 ordnet die notwendigen Maßnahmen in vier Haupt-Handlungsfelder ein und definiert zwei Querschnittsthemen:

  • Fahrrad & Politik: eine Politik, die den Radverkehr fachübergreifend konsequent fördert
  • Fahrrad & Infrastruktur: die Schaffung einer lückenlosen, hochwertigen Fahrradinfrastruktur
  • Fahrrad & Mensch: Kommunikation und Bildung sowie das Leitbild Vision Zero bei der Verkehrssicherheit
  • Fahrrad & Wirtschaft: Innovationen, touristische Angebote, Lastenräder und die Unterstützung neuer Logistikkonzepte, sowie die Nutzung des Rads für das Berufspendeln
  • Querschnittsthema Stadt & Land: Überwindung typischer und unterschiedlicher Probleme, wie zum Beispiel hohe Kfz-Dichte und -Geschwindigkeiten in der Stadt sowie längere Wege und fehlende separate Fahrradinfrastruktur auf dem Land
  • Querschnittsthema Innovation & Digitalisierung: die Nutzung von hochwertigen, flächendeckenden Daten für die Radverkehrsplanung sowie innovative Produkte und Dienstleistungen

30 Euro

Wissenswertes

...pro Person und Jahr: Zielwert für die finanzielle Förderung des Radverkehrs durch Bund, Länder und Kommunen im Jahr 2030. Für den Zeitraum 2020 bis 2023 liegt dieser Wert derzeit bei 11 Euro.

Der NRVP 3.0 ist damit das zentrale strategische Dokument und Basis für zahlreiche Maßnahmen und Förderprogramme des Bundes im Radverkehr.

Geschichte und Entstehungsprozess

Der erste NRVP wurde 2002 vom Deutschen Bundestag beschlossen und wird seitdem regelmäßig neu aufgelegt. Der zweite NRVP 2012-2020 ist Ende 2020 ausgelaufen und schloss sich nahtlos an den ersten NRVP 2002-2012 an.

Als Teil einer integrierten Verkehrs- und Mobilitätspolitik zielte schon der NRVP 2012-2020 über die Förderung des Radverkehrs hinaus auf eine Stärkung des so genannten Umweltverbundes aus Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), Fuß- und Radverkehr insgesamt. Dieser NRVP setzte einen Anteil des Radverkehrs von 15 Prozent an den insgesamt zurückgelegten Wegen bis zum Jahr 2020 zum Ziel. Zudem betrachtete er die Kommunen erstmals nach unterschiedlichen Entwicklungsstadien bezüglich des Radverkehrs und der Radverkehrsförderung: Einsteiger, Aufsteiger und Vorreiter.

Beim Nationalen Radverkehrskongress 2019 gab der damalige Bundesminister Andreas Scheuer den Startschuss für den NRVP 3.0 und rief erstmals die Bürgerinnen und Bürger auf, sich an der Erarbeitung zu beteiligen. Im Rahmen einer Online-Beteiligung brachten sie mehr als 2.000 Ideen zur Verbesserung des Radverkehrs ein, bewerteten diese und stimmten über Leitziele ab. Zudem kamen in einem Dialogforum Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachbereichen zusammen, um gemeinsam Ansätze für die weitere Radverkehrsförderung in Deutschland zu entwickeln. Diese Arbeit mündete in den NRVP 3.0.

Weitere Informationen:

Nationaler Radverkehrsplan 3.0 - Fahrradland Deutschland 2030

Nationaler Radverkehrsplan 3.0 (Englisch)

BMDV: Nationaler Radverkehrsplan 3.0, Übersichtsseite

Nationaler Radverkehrsplan 2020 - Den Radverkehr gemeinsam weiterentwickeln

Nationaler Radverkehrsplan 2002-2012 - FahrRad! Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in Deutschland

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