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Weitere Bundesprogramme

Hier finden Sie weitere Förderprogramme des Bundes zum Radverkehr.

Zuletzt aktualisiert 24.4.2023

1. Finanzhilfen für Radschnellwege

Warum gibt es das Förderprogramm?

Mit der Gewährung von Finanzhilfen für Radschnellwege unterstützt der Bund die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände insbesondere zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums bei dem Aufbau eines nachhaltigen, für den schnellen Radverkehr ausgelegten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Verkehrssystems. Ziel ist es, insbesondere in urbanen Räumen und Metropolregionen einen Umstieg von Pendlerverkehren vom Auto auf das Fahrrad zu erreichen und hierdurch sowohl die Luftreinhaltung und den Klimaschutz zu unterstützen als auch Staus im Verkehrssystem zu vermeiden und den Verkehrsablauf insgesamt zu verflüssigen.

Was wird gefördert?

Die Finanzhilfen des Bundes können Investitionen der Länder und Gemeinden in Radschnellwege unterstützen, die ohne eine finanzielle Beteiligung des Bundes erst nach dem Jahr 2022 oder überhaupt nicht getätigt würden.

Die Finanzhilfen des Bundes zum Bau von Radschnellwegen können in den folgenden Fällen zum Einsatz kommen:

a) zum Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) und des benötigten Grunderwerbs von

  • eigenständigen Radschnellwegen,
  • straßenbegleitenden Radschnellwegen (auch als Radfahrstreifen ausgebildet),
  • Radschnellwegebrücken oder -unterführungen zur höhenfreien Querung insbesondere von Straßen, Schienen- und Wasserwegen im Zuge von Radschnellverbindungen,

b) zum radschnellweggerechten und verkehrssicheren Umbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung) und des benötigten Grunderwerbs von höhengleichen Knotenpunkten im Zuge der Radschnellverbindungen,

c) für aus Verkehrssicherheitsgründen erforderliche Elemente der verkehrstechnischen Ausstattung der Radschnellwege, einschließlich Beleuchtungsanlagen,

d) zur Errichtung wegweisender Beschilderung der Radschnellwegverbindung gemäß Absatz 3f) in Anlehnung an das Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr,

e) zur durchgehenden farblichen Kennzeichnung der Radschnellverbindungen gemäß Absatz 3f) mit Markierungsmaterial nach bundeseinheitlichem Standard.

Verwaltungskosten mit Ausnahme der Planungskosten nach a) und b) sind nicht förderfähig. Die Durchführung von Machbarkeitsstudien / Potenzialanalysen verbleibt Aufgabe des jeweiligen Vorhabenträgers und ist ebenfalls nicht förderfähig.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat einen Leitfaden zur Potenzialanalyse und Nutzen-Kosten-Analyse erstellt, um den Vorhabenträgern bei der Aufstellung der erforderlichen Unterlagen eine praktische Unterstützung an die Hand zu geben. Dieser Leitfaden bietet anwendungsfreundliche Verfahren zur Bestimmung des zu erwartenden Radverkehrsaufkommens und eine darauf aufbauende Nutzen-Kosten-Analyse an, die für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit eines Vorhabens erforderlich ist.

Können aktuell Anträge gestellt werden?

Interessierte Gemeinden können beim jeweiligen Land Anträge stellen. Dieses beantragt dann die Bundesförderung. Die Regelung der Antragsfristen wird durch die Länder getroffen. Es erfolgen keine gesonderten Vorgaben durch den Bund.

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2. Modernitätsfund „mFUND“

Warum gibt es das Förderprogramm?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einschließlich seiner nachgeordneten Behörden verfügt über umfangreiche Datenbestände in den Bereichen Verkehr, Infrastruktur, Umwelt, Klima und Wetter sowie Fachdaten für die jeweiligen Verkehrsträger. Diese Daten wurden ursprünglich für interne amtliche Zwecke erhoben. Um diese Daten für Sekundäranwendungen in Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft nutzbar zu machen, hat das BMDV das Förderprogramm mFund aufgelegt.

Der mFUND wurde als datenbasiertes Forschungs- und Entwicklungsprogramm (FuE) mit der Zielsetzung etabliert, auf Basis bestehender und künftiger Datenbestände des BMDV-Geschäftsbereichs für ein breites Themenspektrum innovative sekundäre Anwendungs- und Vernetzungsmöglichkeiten zu identifizieren und die Entwicklung datenbasierter Anwendungen voranzubringen.

Der Leitgedanke des Förderprogramms besteht darin, im Sinne eines Open-Data-Ansatzes allen interessierten Akteur*innen einen breiten Zugang zu den Daten des BMDV und seines Geschäftsbereichs zu ermöglichen und durch eine finanzielle Förderung aktiv die Entwicklung praxisnaher Anwendungen für innovative Datennutzungen anzustoßen.

Ein zentrales inhaltliches Ziel ist es, mit diesen Innovationen beispielhaft zu veranschaulichen, welche Möglichkeiten durch die Digitalisierung und Bereitstellung offener Daten im Mobilitätsbereich bestehen, und damit übergreifend zu Lösungen für eine höhere Effizienz, bessere Umweltverträglichkeit und Inklusion des Verkehrssektors beizutragen.

Die Fördermittel werden auf Grundlage der Förderrichtlinie mFUND gewährt.

Was wird gefördert?

Förderwürdig sind ausschließlich anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die mindestens einer der Kategorien „Industrielle Forschung“, „Experimentelle Entwicklung“ oder „Durchführbarkeitsstudien“ gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014) vollständig zuzuordnen sind.

Diese Kategorien bilden die verschiedenen Entwicklungsstadien eines Projekts ab und werden im Rahmen des Programms in zwei Förderlinien zusammengefasst:

  1. „Kleine Forschungsprojekte/ Vorstudien/ Machbarkeitsstudien/ Konzeptstudien“ (Förderlinie 1) und
  2. „Angewandte Forschung und Experimentelle Entwicklung“ (Förderlinie 2).

Mikroprojekte können hiervon unabhängig im Rahmen gesonderter Förderaufrufe gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung ist der theoretische oder praktische Bezug zu Daten aus dem Geschäftsbereich des BMDV, wobei diese allein oder in Kombination mit anderen Daten (des Zuwendungsempfängers oder Dritter) genutzt werden können.

Können aktuell Anträge gestellt werden?

Ja. Aktuell existieren sowohl in der Förderlinie 1 als auch in der Förderlinie 2 Förderaufrufe.

Das Förderverfahren ist als zweistufiger Prozess angelegt, bestehend aus Projektskizze und − nach Aufforderung − förmlichem Förderantrag.

Anträge und Projektskizzen können über das Portal des Bundes easy-online eingereicht werden.

Weitere Informationen

  • Die Webseite des BMDV enthält weiterführende Informationen zum Verfahren.
  • Aktuelle Informationen werden wir auf unserem Webportal veröffentlichen und im News-RADar bekannt geben.
  • Wenden Sie sich bei Fragen zu den (alternativen) Fördermöglichkeiten gerne an die Transferstelle des Mobilitätsforums Bund.
  • Zum Förderprogramm mFUND.

3. Kommunalrichtlinie

Warum gibt es das Förderprogramm?

Um die nationalen Klimaschutzziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes erreichen zu können, müssen die Treibhausgasemissionen sinken. In Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen dabei große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen.

Daher wurde die Nationale Klimaschutzinitiative ins Leben gerufen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie" (KRL) kommunalen Klimaschutz. Diese Richtlinie bezweckt, durch die Förderung strategischer und investiver Maßnahmen im kommunalen Umfeld Anreize zur Senkung von Treibhausgasen zu schaffen und Treibhausgasemissionen schneller und messbar zu senken.

Grundlage für die Gewährung der Fördermittel ist die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL).

Was wird gefördert?

Förderfähig sind u.a. investive Klimaschutzmaßnahmen wie:

  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung,
  • Sanierung von Lichtsignalanlagen

und Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität wie:

  • Wegweisung und Signalisierung für den Radverkehr
  • Radabstellanlagen, Fahrradparkhäuser und Mobilitätsstationen
  • Errichtung von Radinfrastruktur in Form von Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Radwegen, Geh- und Radwegen, Fahrradstraßen, Fahrradschnellwegen und Fahrradzonen
  • Umgestaltung bestehender Radinfrastruktur, um sie an ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen anzupassen in Form von Wegeverbreiterungen, Änderungen der Streckenführung oder anderen baulichen Verbesserungen, die über die reine Instandhaltung bzw. Sanierung der bestehenden Radinfrastruktur hinausgehen
  • Umgestaltung von Knotenpunkten zur Erhöhung der Sicherheit und des Verkehrsflusses des Radverkehrs
  • Errichtung hocheffizienter und regelbarer Beleuchtungsanlagen zur Beleuchtung von Radwegen im Zusammenhang mit einer im Rahmen einer gemäß dieser Richtlinie geförderten Maßnahme zur Verbesserung des fließenden Radverkehrs.

Können aktuell Anträge gestellt werden?

Ja. Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Die Antragsstellung erfolgt über das Portal des Bundes easy-Online. Bewilligungsstelle ist die "Zukunft-Umwelt-Gesellschaft" (ZUG) gGmbH.

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4. Klimaschutz durch Radverkehr

Warum gibt es das Förderprogramm?

Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung 2016 die Grundlage und Leitlinie für die weitere Identifikation und Ausgestaltung der jeweiligen Klimaschutzstrategien in den verschiedenen Handlungsfeldern beschlossen. Das im Oktober 2019 von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 setzt den Klimaschutzplan mit konkreten Maßnahmen um. Eine Maßnahme daraus ist die Stärkung des Radverkehrs als klimafreundliche Mobilitätsform durch die finanzielle Unterstützung integrierter Modellvorhaben.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert daher im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative den Radverkehr durch modellhafte, investive Projekte, die das Radfahren im Alltag, in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr attraktiver machen. Ziel des Förderaufrufes ist es, Anreize zur Erschließung von Minderungspotentialen im Handlungsfeld Radverkehr zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und Treibhausgaseinsparungen durch investive regionale Modellprojekte zu realisieren.

Die Fördermittel werden gewährt auf Grundlage des Förderaufrufs für modellhafte regionale investive Projekte zum Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs.

Was wird gefördert?

Über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ werden investive regionale Maßnahmen mit Modellcharakter zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen gefördert.

Die Maßnahmen geben hierdurch entscheidende Impulse zur Erreichung der Klimaschutzziele und der Erhöhung des Radverkehrsanteils. Sie weisen einen klaren klimarelevanten Zusatznutzen auf und grenzen sich somit deutlich von ohnehin geplanten Investitionen zur Verbesserung der lokalen Infrastruktur ab. Es sind nur solche Maßnahmen förderfähig, die hinsichtlich ihrer Klimaschutzwirkung zum Zeitpunkt der Antragstellung über die bestehenden oder für den Bewilligungszeitraum zu erwartenden gesetzlichen oder untergesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

Die regionale Modellhaftigkeit der innovativen Leuchtturm-Projekte zeichnet sich insbesondere aus durch:

  • einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen
  • die Anwendung und Umsetzung integriert geplanter Maßnahmen
  • eine hohe Fördermittel- und Kosteneffizienz.

Gleichzeitig gewährleisten die Projekte ein hohes Maß an bundesweiter Übertragbarkeit und zeichnen sich durch ein hohes regionales Ausweitungspotenzial aus.

Können aktuell Anträge gestellt werden?

Ja. Im Rahmen des Förderaufrufs bestehen mehrere Einreichungsfristen. Für das Auswahlverfahren sind Projektskizzen zu berücksichtigen, die in den Jahren 2021 bis 2024 vom 1. März bis zum 30. April sowie vom 1. September bis zum 31. Oktober eingehen.

Die Projektskizze sowie den Antrag können Sie über das Portal des Bundes easy-Online einreichen. Bitte beachten Sie auch die Verfahrenshinweise zum Förderaufruf. Bewilligungsstelle ist die "Zukunft-Umwelt-Gesellschaft" (ZUG) gGmbH.

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5. Bike+Ride Offensive 2022

Warum gibt es das Förderprogramm?

Um die nationalen Klimaschutzziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes erreichen zu können, müssen die Treibhausgasemissionen sinken. Umwelt- und klimafreundliche Mobilität ist ein Schlüsselfaktor für die Erreichung der Klimaschutzziele.

Um die Attraktivität umweltschonender Mobilität durch eine verbesserte intermodale Verknüpfung zu erhöhen, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Auf- und Ausbau von Radabstellanlagen an Bahnhöfen. Die Bike+Ride-Offensive ist eine Kooperation des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Deutschen Bahn (DB).

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt eine anteilige Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zur Verfügung. Die Fördermittel werden gewährt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL).

Die Deutsche Bahn unterstützt Kommunen dabei, schnell und einfach geeignete Standorte im Bahnhofsumfeld zu finden, die Anlage zu planen und zu montieren. Über Muster-Gestattungsverträge soll die unentgeltliche Nutzung von Flächen, die sich im DB-Eigentum befinden, ermöglicht werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung von Radabstellanlagen innerhalb eines Radius von 100 Metern von einem Bahnhof oder von einem Haltepunkt einer Bahnanlage.

Können aktuell Anträge gestellt werden?

Ja. Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Die Antragsstellung erfolgt über das Portal des Bundes easy-Online.

Bitte beachten Sie auch die Verfahrenshinweise. Bewilligungsstelle ist die "Zukunft-Umwelt-Gesellschaft" (ZUG) gGmbH.

Weitere Informationen

  • Aktuelle Informationen werden auf unserem Webportal veröffentlicht und im News-RADar bekannt gegeben.
  • Wenden Sie sich bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten gerne an die Transferstelle des Mobilitätsforums Bund.
  • Zur Bike+Ride Offensive

6. E-Lastenfahrradrichtlinie

Warum gibt es das Förderprogramm?

Um die nationalen Klimaschutzziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes erreichen zu können, müssen die Treibhausgasemissionen sinken. Dabei kann der Einsatz von Lastenfahrrädern im Bereich des gewerblichen Verkehrs in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen sowie Kommunen einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten.

Daher fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Investitionen in E-Lastenfahrräder und E-Lastenfahrradanhänger für den fahrradgebundenen Lastenverkehr.

Die Fördermittel werden gewährt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft und in Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (E-Lastenfahrrad-Richtlinie).

Bitte beachten Sie auch die Verfahrenshinweise.

Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lasten-Pedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrrad-Anhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich.

Förderfähige E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrrad-Anhänger müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • serienmäßig und fabrikneu sein,
  • jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg haben
  • und Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Nicht förderfähig ist die Anschaffung von Lasten-Pedelecs und E-Lastenfahrrad-Anhängern, die für den Personentransport konzipiert sind (z. B. Rikschas) oder die privaten Einsatzzwecken (z. B. Einkäufe, Arbeitswege) dienen sollen.

Können aktuell Anträge gestellt werden?

Ja. Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Die Antragsstellung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Bitte beachten Sie auch die Verfahrenshinweise.

Weitere Informationen

7. Mikro-Depot-Richtlinie

Warum gibt es das Förderprogramm?

Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung 2016 die Grundlagen und Leitlinien für die weitere Identifikation und Ausgestaltung der jeweiligen Klimaschutzstrategien in den verschiedenen Handlungsfeldern beschlossen. Das im Oktober 2019 von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 setzt den Klimaschutzplan mit konkreten Maßnahmen unter anderem auch im Verkehrssektor um.

Ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele kann im Bereich des gewerblichen Verkehrs durch den Einsatz von Mikro-Depots geleistet werden. Daher fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit dem Förderprogramm „Mikro-Depot-Richtlinie“ die klimafreundliche Gestaltung der Lieferverkehre.

Die regionale Modellhaftigkeit der Projekte zeichnet sich insbesondere aus durch:

  • einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen,
  • die Anwendung und Umsetzung integriert geplanter Maßnahmen,
  • eine hohe Fördermittel- und Kosteneffizienz.

Das BMU gewährt die Fördermittel auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen zur klimafreundlichen gewerblichen Nahmobilität (Mikro-Depot-Richtlinie)

Was wird gefördert?

Gefördert werden infrastrukturelle Investitionen, die eine modellhafte Nutzbarmachung von Flächen und Räumen zum Ziel haben, um dort den Betrieb von Mikro-Depots zur Abwicklung von Kurier-, Express-, Paket-Verkehren (KEP-Verkehren) „auf der letzten Meile“, auch branchen- und anbieterübergreifend, zu ermöglichen. Der Begriff „Letzte Meile“ bezeichnet den Transport von Sendungen vom letzten Umschlagsvorgang zum Bestimmungsort.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben in den folgenden Kategorien:

  • Anschaffung mobiler Infrastruktur (Container, Wechselbrücken)
  • bauliche Sanierung/Herrichtung von gebauter Infrastruktur (z. B. Ziehen von Wänden)
  • Schaffung von Infrastruktur für Anliefervorgänge (z. B. Tore und Rampen)
  • Schaffung von Infrastruktur für die Lagerung (z. B. Regale)
  • Bodenarbeiten auf Freiflächen (Befestigung, Pflasterung)
  • Sicherheitsmaßnahmen (Errichtung von Zäunen, Schlössern und Sicherheitstechnik)
  • Ver- und Entsorgung (z. B. Infrastruktur für Heizung, Strom, Wasser, Internet, Ladeinfrastruktur)
  • Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht (sanitäre Anlagen, Sozialräume, Wetterschutz, Brandschutz)
  • Verkehrsinfrastruktur (Rangierflächen, Ertüchtigung von Radinfrastruktur)

Mit einem Antrag kann die Einrichtung von mehreren Mikro-Depots beantragt werden.

Können aktuell Anträge gestellt werden?

Nein. Für das Auswahlverfahren werden Projektskizzen berücksichtigt, die in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai eingereicht werden. Die Projektskizze sowie den Antrag können Sie über das Portal des Bundes easy-Online einreichen.

Bitte beachten Sie auch die Verfahrenshinweise zum Förderaufruf. Weitere Auswahlverfahren können durch gesonderte Bekanntmachungen veröffentlicht werden.

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