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Nicht investive Maßnahmen

Gefördert werden nicht investive Maßnahmen des Radverkehrs, die die Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 (NRVP) unterstützen. Diese sollen zu einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr beitragen und nachhaltige Mobilität sichern.

Zuletzt aktualisiert 1.2.2024

Warum gibt es das Förderprogramm?

Das BMDV fördert mit seinem Programm für nicht investive Maßnahmen Projekte zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 (NRVP). Der NRVP formuliert die Leitziele sowie die Grundsätze einer aktiven Radverkehrsförderung:

  • Governance für einen starken Radverkehr
  • Lückenloser Radverkehr in Deutschland
  • Kommunikation und Bildung schaffen Fahrradkultur
  • Leitbild Vision Zero
  • Fahrradstandort Deutschland
  • Lasten- und Wirtschaftsverkehr nutzt das Fahrrad
  • Fahrradpendlerland Deutschland
  • Stadt & Land
  • Innovation & Digitalisierung

Die Fördermittel werden auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans“ gewährt.

Titelblatt des Nationalen Radverkehrsplans 3.0: graphische Illustration von Fahrradfahrenden, umgeben von graphischen Elementen mit Bezug zum Radfahren. Das Titelblatt enthält auch den Titel sowie das Logo des Bundesamtes für Digitalisierung und Verkehr. NRVP 3.0 Titelblatt
Titelseite des Nationalen Radverkehrsplans 3.0

Was wird gefördert?

Gefördert werden nicht investive Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs, die die Umsetzung des NRVP unterstützen, indem sie:

  • einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr in Deutschland leisten, z. B. durch Erprobung und Schaffung geeigneter Angebote für die Menschen im Bereich Radverkehr, und/oder
  • die nachhaltige Mobilität sichern, z. B. durch effektive Verknüpfung des Fahrrads mit anderen Verkehrsmitteln, insbesondere dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Die Vorhaben sollen dabei:

  • Ergebnisse bringen, die auf vergleichbare Anwendungsfälle übertragbar sind, d.h. modellhaft anwendbar sind (keine nur einmalige oder lokale Aktivität),
  • neue Erkenntnisse über das bearbeitete Thema liefern.
Auf dieser Collage sind verschiedene Projekte des NRVP-Bereichs abgebildet NRVP-Projektbeispiele (Collage)

Zu den genannten förderfähigen Vorhaben zählen insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe, technische Innovationen, sowie sonstige geeignete Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen. Mögliche weitere Anwendungsfälle sollen sich aus den Vorhabenzielen plausibel ergeben.

Aus der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung der Vorhaben soll ein Erkenntnisgewinn zu erwarten sein, der repräsentativen Aufschluss über die zu untersuchenden Fragestellungen gibt und der auch für andere Akteur*innen der Radverkehrsförderung relevant sein kann. Entscheidend ist somit eine zu erwartende Übertragbarkeit der Ergebnisse.

Können aktuell Anträge gestellt werden?

Förderaufruf 2024

Ja. Vorschläge für innovative Modellvorhaben können bis zum 30.04.2024 eingereicht werden.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) haben den diesjährigen Förderaufruf im Programm „Nicht investive Modellvorhaben Radverkehr“ veröffentlicht. Gesucht werden übertragbare und innovative, nicht investive Modellprojekte, die die Leitziele des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 aufgreifen. Willkommen sind dabei insbesondere skalierbare Projekte mit hoher Wirksamkeit. Gefördert werden können Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen oder Wettbewerbe.

Die Themenschwerpunkte des diesjährigen Förderaufrufs sind

  • Neue Gruppen für den Radverkehr gewinnen und
  • Radverkehrslösungen für den ländlichen Raum.

Projektvorschläge können vom 01.02.2024 bis zum 30.04.2024 über das elektronische Antragssystem easy-Online eingereicht werden. Alle Informationen zum Förderprogramm und zum Förderaufruf können Sie auf der Webseite des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) abrufen.

Förderaufruf 2023

Bis zum 28.4.2023 konnten im Förderaufruf 2023 Projektskizzen zur Förderung im Förderprogramm „Nicht investive Maßnahmen Radverkehr“ eingereicht werden, die der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 dienen. Mit insgesamt 140 eingereichten Projektskizzen ist der Förderaufruf auf große Resonanz gestoßen.

Eine Förderung von Projekten außerhalb des Förderaufrufes unter der Voraussetzung eines besonderen Bundesinteresses ist nicht ausgeschlossen. Skizzen hierfür können unterjährig eingereicht werden. Über diese wird unter Berücksichtigung der Förderkriterien und der vorhandenen Haushaltsmittel entschieden.

Weiterführende Informationen zum Antragsverfahren sowie zu den Förderbedingungen können der Webseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität entnommen werden.

Weitere Informationen:

  • Zum Förderprogramm "Nicht investive Maßnahmen".
  • Aktuelle Informationen werden auf unserem Webportal veröffentlicht und im News-RADar bekannt gegeben.
  • Wenden Sie sich bei Fragen zu den (alternativen) Fördermöglichkeiten gerne an die Transferstelle des Mobilitätsforums Bund.