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Investive Maßnahmen

Radverkehr ist ein wichtiger Baustein nachhaltiger Mobilität und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Treibhausgasemission. Daher fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) investive Maßnahmen zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr (z. B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und/oder zur Sicherung nachhaltiger Mobilität durch den Radverkehr (z. B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte).

Zuletzt aktualisiert 24.4.2023

1. Investive Modellvorhaben

Warum gibt es das Förderprogramm?

Das BMDV möchte mit dem Förderprogramm den Radverkehr stärken, indem durch innovative Projekte und deren modellhafter Erprobung und Anwendungspraxis neue Ideen und Konzepte entwickelt werden, die auch an anderen Orten wertvolle Beiträge für die Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland leisten können. Mit der Förderung durch den Bund sollen Impulse gesetzt, Anreize geschaffen und – durch die Übertragbarkeit der Ergebnisse – die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse unterstützt werden. Die investiven Modellvorhaben als „Leuchttürme des Radverkehrs“ sollen eine Vorbildwirkung entfalten und so die Attraktivität des Radfahrens in Deutschland steigern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Projekte des Radverkehrs in Deutschland, insbesondere investive Maßnahmen, die die weitere Entwicklung des Radverkehrs unterstützen, indem sie vor allem

  • einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten, z. B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen und/oder
  • die nachhaltige Mobilität durch den Radverkehr sichern, z. B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und -maßnahmen zum Radverkehr einschließlich seiner Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln.

Neben der Förderung von Modellprojekten werden durch das BMDV auch Vorhaben unterstützt, mit denen ein besonderer Handlungs- und Erkenntnisbedarf gedeckt werden soll.

Können aktuell Anträge gestellt werden?

Ja. Aktuell gibt es zwar keinen laufendenden Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen, es können jedoch auch außerhalb eines Förderaufrufs Projektskizzen beim Projektträger eingereicht werden. Über diese wird unter Berücksichtigung der Förderkriterien und der vorhandenen Haushaltsmittel entschieden.

Weitere Informationen

2. Förderaufruf Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen

Warum gibt es das Förderprogramm?

Der Radverkehr stellt einen wichtigen Teil eines modernen Verkehrssystems in städtischen wie ländlichen Räumen dar. Eine Stärkung des Radverkehrs schafft ein zusätzliches Mobilitätsangebot für den Berufs-, Alltags- und Freizeitverkehr und trägt zur Einsparung von Treibhausgas-Emissionen bei. Der Bund sieht im Ausbau von Fahrradparkhäusern und Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen einen besonderen Handlungs- und Erkenntnisbedarf. Durch eine Förderung von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen des Öffentlichen Personenverkehrs möchte der Bunde intermodale Schnittstellen von Fahrrad und Öffentlichem Personenverkehr stärken.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Planung und die bauliche Umsetzung von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen des Öffentlichen Personenverkehrs (= Bahnhöfe des Schienenpersonenverkehrs, Busbahnhöfe und zentrale ÖPV-Stationen), deren bauliche Umsetzung bis 2026 abgeschlossen werden kann. Hierzu zählen insbesondere:

  • (modulare) Fahrradparkhäuser und große Sammelschließanlagen
  • automatische Fahrradparktürme
  • Umnutzungen von untergenutzten oder leerstehenden Flächen in Bestandsgebäuden und Räumen im unmittelbaren Bahnhofsumfeld, z.B. von ehemaligen Bahnempfangs- und Bahnbetriebsgebäuden, Pkw-Parkhäusern, großflächigen Keller- und Bunkeranlagen.

Förderfähig ist zudem die bauliche Erweiterung von bestehenden Fahrradparkhäusern.

Die geförderten Maßnahmen sollen einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Maßnahmen:

  • wesentlich zur Stärkung des Radverkehrs sowie der intermodalen Schnittstelle von Radverkehr und Öffentlichem Personenverkehr auf lokaler und regionaler Ebene beitragen,
  • Vorbildcharakter für eine klimafreundliche Mobilität aufweisen,
  • Modellcharakter besitzen, also deren Konzept auf vergleichbare Fälle übertragen werden kann (nicht nur einmalig oder lokal anwendbar).

Können aktuell Anträge gestellt werden?

Nein. Die Antragsfrist für den laufendenden Förderaufruf endete am 07.05.2023.

Weiterführende Informationen zum Antragsverfahren sowie der Förderbedingungen können dem FAQ auf der Website des Bundesamt für Logistik und Mobilität entnommen werden.

Weitere Informationen

  • Aktuelle Informationen über einen neuen Förderaufruf werden auf unserer Website veröffentlicht und im News-RADar bekannt gegeben.
  • Wenden Sie sich bei Fragen zu den (alternativen) Fördermöglichkeiten gerne an die Transferstelle des Mobilitätsforums Bund.
  • Zum Förderaufruf "Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“.