Navigation und Service

Abbiegeassistenzsystem

Gefördert wird die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen zur Erhöhung der Radverkehrssicherheit.

Zuletzt aktualisiert 24.4.2023

Warum gibt es das Förderprogramm?

Grundlage für das Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme (AAS) ist die am 5.1.2020 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 2019/2144 über die allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmenden.

Diese EU-Verordnung schreibt verpflichtend vor, dass ab Juli 2022 neue Fahrzeugtypen und ab Juli 2024 neu zugelassene Fahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen ausgestattet sein müssen. Ein wesentliches Ziel dieser Verordnung ist, die Anzahl der Getöteten und Verletzten durch die verpflichtende Einführung von Fahrzeugsicherheitssystemen weiter zu senken. Ein Abbiegeassistent unterstützt gezielt den Lkw-Fahrer beim Abbiegevorgang, wenn eine Rad fahrende Person übersehen werden könnte.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) begrüßt die mit der Verordnung einhergehenden Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die EU-Verordnung bezieht sich nur auf Neuzulassungen von Fahrzeugen.

Das Förderprogramm Abbiegeassistenzsystem (ASS) verfolgt daher das Ziel, durch eine freiwillige Ausrüstung neuer Kraftfahrzeuge sowie die freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen die allgemeine Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen. Dies soll auch dazu beitragen, dass der Rad- und der Fußverkehr stärker als mögliche Alternativen zum motorisierten Individualverkehr wahrgenommen werden.

Die Radverkehrssicherheit ist auch ein zentrales Handlungsfeld des Nationalen Radverkehrsplans. Es werden nur dann mehr Menschen im Alltag und in der Freizeit Rad fahren, wenn das Radfahren deutlich sicherer wird. Das Leitbild Vision Zero verfolgt das Ziel, bis 2030 die Zahl der im Verkehr Getöteten gegenüber 2019 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren.

Die Grundlage für die Gewährung der Fördermittel ist die Förderrichtlinie für Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen. Gefördert werden System- und externe Einbaukosten von genehmigten Abbiegeassistenzsystemen bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen sowie Systemkosten entsprechend der Abbiegeassistenzsysteme, die in Neufahrzeugen verbaut werden.

Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz. Sie müssen im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden (vgl. Nummer 2.3 der Richtlinie „AAS“).

Das Förderprogramm tritt dann außer Kraft, wenn eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt, spätestens jedoch am 31. Dezember 2024. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Das Bundesamt entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Können aktuell Anträge gestellt werden?

Ja. Anträge für die Förderperiode 2023 können bis zum 16.10.2023 über das eService-Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität gestellt werden.

Die BALM-Homepage enthält weiterführende Informationen zum Verfahren.

Weitere Informationen:

  • Aktuelle Informationen werden auf unserem Webportal veröffentlicht und im News-RADar bekannt gegeben.
  • Wenden Sie sich bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten gerne an die Transferstelle des Mobilitätsforums Bund.
  • Zum Förderprogramm "Abbiegeassistent".