Städtebauförderung
Förderung besteht bis | 31.12.2022 |
Rechtsgrundlage | Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2022 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2022) vom 29.06.2022/ 11.10.2022 (Rechtsgrundlagen der Städtebauförderung sind gemäß Artikel 104 b Absatz 2 GG sowie § 164 b Absatz 1 BauGB die jährlichen Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sowie die konkreten – von Land zu Land unterschiedlichen – Förderrichtlinien der Länder. In den jährlich abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen einigen sich Bund und Länder über die Fördervoraussetzungen und -Schwerpunkte, die Verteilung der Finanzmittel sowie den Einsatz und die Abrechnungsmodalitäten der Städtebauförderung. Grundlage der städtebaulichen Maßnahmen sind die §§ 136 ff. BauGB) |
Maßnahmenträger | Städte und Gemeinden |
Inhaltliche Eingrenzungen | Gefördert werden städtebauliche Maßnahmen, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung dienen und die Städte als Wirtschafts- und Wohnstandort stärken: Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung |
Lokale Eingrenzungen | räumlich festgelegte Erneuerungsgebiete |
Förderkonditionen | Städtebauliche Maßnahmen, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung dienen und die Städte als Wirtschafts- und Wohnstandort stärken. Diese Maßnahmen werden gefördert: •Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne: Städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen, zur Profilierung und Standortaufwertung sowie zum Erhalt und zur Förderung der Nutzungsvielfalt. •Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten: Investitionen in städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. •Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten: Nachhaltige Erneuerung zur Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind. •im Rahmen des Investitionspakts Sportstätten: Bauliche Sanierung und Ausbau von Sportstätten sowie von deren typischen baulichen Bestandteilen und zweckdienlichen Folgeeinrichtungen. |
Fördersatz | bis zu 33 % vom Bund. Bund, Länder und Kommunen tragen jeweils 1/3 der Kosten |
Bagatellgrenzen | Etwaige Höchstbeträge ergeben sich aus den Förderbedingungen der Länder; es erfolgen keine gesonderten Vorgaben durch den Bund. |
Antragstellung bei | Die Regelung der Antragsfristen wird durch die Länder getroffen. Förderbereich Lebendige Zentren – Kontaktdaten Förderbereich Sozialer Zusammenhalt – Kontaktdaten Förderbereich Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Kontaktdaten |
Antragsfristen | Die Regelung der Antragsfristen wird durch die Länder getroffen. Es erfolgen keine gesonderten Vorgaben durch den Bund. |
Sonstige Hinweise | Webseite der Städtebauförderung Informationen zu den Förderprogrammen |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2022 |
Land |
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Bund bzw. bundesweit Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Infrastruktur Innerorts
- Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, Projektbestandteil Straßenbau, eingeschränkt
- Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, eigenständig, eingeschränkt
- Maßnahmen an Nebenstraßen (Fahrradstraßen u.ä.), eingeschränkt
- Selbstständige Radwege, eingeschränkt
- Verkehrsberuhigung, eingeschränkt
- Wegweisung, Projektbestandteil, eingeschränkt
- Punktuelle Verkehrssicherheitsmaßnahmen, eingeschränkt
- Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, eingeschränkt
- Bestandsverbesserungen, eingeschränkt
Intermodalität / Abstellanlagen
- B+R an Bahnhöfen/Haltepunkten, eingeschränkt
- B+R an sonstigen Übergangsstellen/Haltestellen, eingeschränkt
- Einrichtung von Fahrradstationen, eingeschränkt
- Abstellanlagen (nicht B+R), Projektbestandteil, eingeschränkt
- Abstellanlagen (nicht B+R), eigenständig, eingeschränkt