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Städtebauförderung

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis 31.12.2027
Rechtsgrundlage Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2022 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2022)
vom 29.06.2022/ 11.10.2022
(Rechtsgrundlagen der Städtebauförderung sind gemäß Artikel 104 b Absatz 2 GG sowie § 164 b Absatz 1 BauGB die jährlichen Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern sowie die konkreten – von Land zu Land unterschiedlichen – Förderrichtlinien der Länder. In den jährlich abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen einigen sich Bund und Länder über die Fördervoraussetzungen und -Schwerpunkte, die Verteilung der Finanzmittel sowie den Einsatz und die Abrechnungsmodalitäten der Städtebauförderung. Grundlage der städtebaulichen Maßnahmen sind die §§ 136 ff. BauGB)
Maßnahmenträger Städte und Gemeinden
Inhaltliche Eingrenzungen Gefördert werden städtebauliche Maßnahmen, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung dienen und die Städte als Wirtschafts- und Wohnstandort stärken: Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt, Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Lokale Eingrenzungen räumlich festgelegte Erneuerungsgebiete
Förderkonditionen Städtebauliche Maßnahmen, die der zukunftsfähigen und nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung dienen und die Städte als Wirtschafts- und Wohnstandort stärken.
Diese Maßnahmen werden gefördert:
•Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne: Städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen, zur Profilierung und Standortaufwertung sowie zum Erhalt und zur Förderung der Nutzungsvielfalt.
•Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten: Investitionen in städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind.
•Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten: Nachhaltige Erneuerung zur Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind.
Fördersatz bis zu 33 % vom Bund. Bund, Länder und Kommunen tragen jeweils 1/3 der Kosten
Bagatellgrenzen Etwaige Höchstbeträge ergeben sich aus den Förderbedingungen der Länder; es erfolgen keine gesonderten Vorgaben durch den Bund.
Antragstellung bei Die Regelung der Antragsfristen wird durch die Länder getroffen.
Förderbereich Lebendige Zentren – Kontaktdaten
Förderbereich Sozialer Zusammenhalt – Kontaktdaten
Förderbereich Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Kontaktdaten
Antragsfristen Die Regelung der Antragsfristen wird durch die Länder getroffen. Es erfolgen keine gesonderten Vorgaben durch den Bund.
Sonstige Hinweise Webseite der Städtebauförderung Informationen zu den Förderprogrammen
Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2022
Land

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Bund bzw. bundesweit

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Infrastruktur Innerorts

  • Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, Projektbestandteil Straßenbau, eingeschränkt
  • Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, eigenständig, eingeschränkt
  • Maßnahmen an Nebenstraßen (Fahrradstraßen u.ä.), eingeschränkt
  • Selbstständige Radwege, eingeschränkt
  • Verkehrsberuhigung, eingeschränkt
  • Wegweisung, Projektbestandteil, eingeschränkt
  • Punktuelle Verkehrssicherheitsmaßnahmen, eingeschränkt
  • Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, eingeschränkt
  • Bestandsverbesserungen, eingeschränkt

Intermodalität / Abstellanlagen

  • B+R an Bahnhöfen/Haltepunkten, eingeschränkt
  • B+R an sonstigen Übergangsstellen/Haltestellen, eingeschränkt
  • Einrichtung von Fahrradstationen, eingeschränkt
  • Abstellanlagen (nicht B+R), Projektbestandteil, eingeschränkt
  • Abstellanlagen (nicht B+R), eigenständig, eingeschränkt