Modernitätsfonds (mFUND)
Förderung besteht bis | 30.06.2024. Sollte die zeitliche Anwendung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 31.12.2025 hinaus. |
Rechtsgrundlage | Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“ vom 30.9.2021, BAnz AT 30.09.2021 B6 |
Inhaltliche Eingrenzungen | Der mFUND unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die mit den Daten des BMVI digitale Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten wie z. B. neue Navigationsdienste, innovative Sharing-Plattformen, intelligente Reiseplaner oder hochpräzise Wetter-Apps entwickeln. Die Schwerpunkte der Förderung sind: Datenzugang, datenbasierte Anwendungen und Daten-Governance. Förderlinie 1: „Kleine Forschungsprojekte/ Vorstudien/ Machbarkeitsstudien/ Konzeptstudien“, Förderlinie 2: „Angewandte Forschung und Experimentelle Entwicklung“ und Mittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen. |
Lokale Eingrenzungen | keine |
Förderkonditionen | Mit der Innovationsinitiative mFUND (Modernitätsfonds) fördert das BMDV seit 2016 Forschungs- und Entwicklungsprojekte rund um digitale datenbasierte Anwendungen für die Mobilität 4.0. Neben der finanziellen Förderung unterstützt der mFUND mit verschiedenen Veranstaltungsformaten die Vernetzung zwischen Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Forschung sowie den Zugang zum Datenportal mCLOUD. Der mFUND unterstützt die Entwicklung digitaler Geschäftsideen, die auf Mobilitäts-, Geo- und Wetterdaten basieren. Dazu zählen z.B. neue Navigationsdienste, innovative Sharing-Plattformen, intelligente Reiseplaner oder hochpräzise Wetter-Apps. Fördermittelgeber ist das BMDV. |
Antragstellung bei | Projektträger TÜV Rheinland Consulting GmbH/ VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Telefon: 0221/806 2664 E-Mail: info@mfund.de Informationen zum Modernitätsfonds |
Sonstige Hinweise | Am 20.10.21 startete der zweite mFUND-Förderaufruf "Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0 und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren“ (§ 17 S.1 Nr. 2 InvKG). Am 01.04.2022 startete der zweite Förderaufruf der mFUND Förderlinie 1 für kleine Projekte und Studien. Am 07.07.2022 startete der zehnte Förderaufruf der mFUND-Förderlinie 2. Gesucht werden Verbund- und Einzelvorhaben mit einer maximalen Förderung von drei Millionen Euro zu verschiedenen Themenschwerpunkten und Einreichungskategorien. Am 28.10.2022 startete der dritte mFUND-Förderaufruf "Digitalisierung und datenbasierte Innovationen für Mobilität 4.0 und Daseinsvorsorge in den Braunkohlerevieren“Am 01.01.2023 startete der dritte Förderaufruf der mFUND Förderlinie 1. Gesucht werden ab sofort kleine Forschungs-und Entwicklungsprojekte, Machbarkeits-und Vorstudien mit einem maximalen Fördervolumen von 200.000 Euro und einer maximalen Laufzeit von 18 Monaten. Diese sollen einen ausgeprägten Bezug zu Daten aus dem Geschäftsbereich des BMDV in drei Kategorien haben: Kategorie A: themenoffen; Kategorie B: zur Unterstützung des Strukturwandels in einer der Kohleregionen (nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen); Kategorie C: im Kontext des mFUND-Jahresthemas 2023 „Mobilität für alle: Open Data für einen inklusiven Verkehrssektor“. Die in Kategorie C ausgewählten Projekte erhalten im Rahmen der geplanten Veranstaltungen des BMDV 2023 besondere Berücksichtigung zur Präsentation ihrer Ideen und Vernetzung mit Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze ein. Bitte beachten Sie die aktuellen Förderaufrufe. In der zweiten Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online. |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | Förderrichtlinie mFUND |
Land |
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bund bzw. bundesweit |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Infrastruktur Innerorts
- Selbstständige Radwege, eingeschränkt
- Instandsetzung Fahrbahnen, eingeschränkt
- Bestandsverbesserungen, eingeschränkt
Infrastruktur Außerorts
- Selbständige Radwege, eingeschränkt
- Radwanderwege, eingeschränkt
- Bestandsverbesserung, eingeschränkt