Infostelle Fahrradparken an Bahnhöfen
Förderung besteht bis | 31.12.2023 |
Maßnahmenträger | Kommunen |
Inhaltliche Eingrenzungen | Im Rahmen des Sonderprogramms Stadt & Land werden Kommunen zu allen wichtigen Aspekten rund um das Fahrradparken am Bahnhof informiert. Die Infostelle Fahrradparken am Bahnhof vermittelt zwischen den Zuständigkeiten von Bund, Ländern, Kommunen, Deutscher Bahn mit ihren Töchtern DB Station & Service und DB Netz sowie Flächeneigentümern. Informiert werden soll u. a. zu • der Anzahl jeweils notwendiger Abstellplätze, • technischen Lösungsmöglichkeiten v.a. mit Blick auf Schließanlagen, • Betreiberkonzepten, • verkehrlicher Anbindung, • eigentums- und genehmigungsrechtlichen Fragestellungen, • dem aktuellen Angebot an Abstellanlagen einschließlich Best-Practice-Beispielen, • der aus der Umsetzung resultierenden Verkehrsverlagerung einschließlich des Klimanutzens, • Finanzierungsmöglichkeiten sowie baulichen und gestalterischen Umsetzungsmöglichkeiten. |
Lokale Eingrenzungen | keine Angabe |
Sonstige Hinweise | Nehmen Sie Kontakt über radparken@deutschebahn.com oder telefonisch unter 030 / 297 24 960 auf. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite radparken.info/ |
Finanzierungstyp | Förderung |
Land |
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Bund bzw. bundesweit Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Intermodalität / Abstellanlagen
- B+R an Bahnhöfen/Haltepunkten, uneingeschränkt
- Betrieb von Fahrradstationen, uneingeschränkt
- Einrichtung von Fahrradstationen, uneingeschränkt
- B+R an sonstigen Übergangsstellen/Haltestellen, uneingeschränkt