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Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme

Finanzierungsdetails
Rechtsgrundlage Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ vom 30. Januar 2024
Maßnahmenträger Antragsberechtigt sind
- deutsche Städte, Gemeinden (einschließlich Stadtstaaten),
- öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (u. a. Zweckverbände)
- Landkreise
Inhaltliche Eingrenzungen Die Höhe der beantragten Zuwendungssumme muss mindestens 100.000 Euro pro (Teil-)Vorhaben betragen. Bei einer Förderquote von 65 Prozent entspräche dies Projektausgaben in Höhe von mindestens 153.846 Euro. Projekte mit einem geringeren Volumen können nicht berücksichtigt werden. Im Rahmen von Verbundvorhaben bezieht sich die Mindestgrenze jeweils auf jeden einzelnen Förderantrag und nicht auf das Verbundvorhaben als Ganzes.
Förderkonditionen Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt die digitale Transformation der Mobilität. Der Verkehr wird effizienter, öffentliche Angebote werden attraktiver. Das Programm leistet damit einen wichtigen Beitrag zu Klima- und Gesundheitsschutz in deutschen Städten und Gemeinden.
Fördersatz Der Basisfördersatz beträgt 65 Prozent. Für finanzschwache Kommunen kann die Förderquote auf bis zu 80 Prozent angehobenen werden.
Antragstellung bei Bei Fragen zur Skizzeneinreichung, Antragsstellung und Förderung wenden Sie sich bitte an:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und TÜV Rheinland Consulting GmbH
Dr. Benjamin Wilsch
Steinplatz 1 10623 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 31 00 78 534
Fax: +49 (0) 30 31 00 78 225
E-Mail: dkv@vdivde-it.de
Antragsfristen Wird für 2024 bekannt gegeben.
Sonstige Hinweise FAQ zum Förderaufruf
Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ vom 30.1.2024
Land

Bayern

Hamburg

Sachsen-Anhalt

Saarland

Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen

Baden-Württemberg

Nordrhein-Westfalen

Niedersachsen

Berlin

Hessen

Schleswig-Holstein

Thüringen

Bremen

Rheinland-Pfalz

Brandenburg

Bund bzw. bundesweit

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Sonstige Maßnahmen

  • Mobilitätsmanagement, uneingeschränkt