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Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme

Finanzierungsdetails
Rechtsgrundlage Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ vom 16. Mai 2022
Maßnahmenträger - deutsche Städte und Gemeinden (einschließlich Stadtstaaten)
- Landkreise,
- Zweckverbände,
- kommunale Unternehmen sowie sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in Trägerschaft mindestens einer deutschen Stadt oder Gemeinde oder eines Landkreises stehen,
- Verkehrsverbünde.
- Verbundvorhaben antragsberechtigter Partner sind ebenfalls zulässig.
Inhaltliche Eingrenzungen Die Höhe der beantragten Zuwendungssumme muss mindestens 100.000 Euro pro (Teil-)Vorhaben betragen. Bei einer Förderquote von 65 Prozent entspräche dies Projektausgaben i.H.v. mindestens 153.846 Euro. Projekte mit einem geringeren Volumen können nicht berücksichtigt werden. Im Rahmen von Verbundvorhaben bezieht sich die Mindestgrenze jeweils auf jeden einzelnen Förderantrag und nicht auf das Verbundvorhaben als Ganzes.
Förderkonditionen Die Förderschwerpunkte liegen in den folgenden Bereichen und umfassen u. a. die genannten Themenbeispiele:

Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitäts-, Umwelt- und Meteorologie-Daten, z. B.:
- Erhebung des Fahrgastaufkommens
- Erfassung von Radverkehrsaufkommen und –routen
- Erfassung von Umwelt- und Meteorologie-Daten

Verkehrsplanung/-management, z. B.:
- Digitalisierung bestehender Verkehrsleitzentralen
- Vernetzung von Lichtsignalanlagen
- Umweltsensitiven Verkehrssteuerung
- Parkraummanagement oder Parkleitsystemen

Automation, Kooperation und Vernetzung z. B.:
- Fahrgastinformationen im ÖPNV
- Aufrüstung von Bordrechnern zur Einführung bargeldloser Zahlungsmöglichkeiten
- On-Demand-Shuttle-Verkehre zur Ergänzung des ÖPNV-Angebots
- Multimodale Routinganzeigen und Multimodalitätsplattformen
- Errichtung von Mobilitäts- und Logistikhubs
- „Curbside-Management“ zur effizienten Flächennutzung in Städten und Gemeinden
Fördersatz Max. 65 Prozent Regelförderquote
Bis zu 80 Prozent für finanzschwache Kommunen, kommunale Unternehmen in Trägerschaft einer finanzschwachen Kommune sowie Verkehrsverbünde mit beteiligter finanzschwacher Stadt/Gemeinde.
Antragstellung bei Bei Fragen zur Skizzeneinreichung, Antragsstellung und Förderung wenden Sie sich bitte an:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Dr. Benjamin Wilsch
Steinplatz 1 10623 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 31 00 78 534
Fax: +49 (0) 30 31 00 78 225
E-Mail: dkv@vdivde-it.de
Antragsfristen 02.07.2023 (Projektskizze)
Sonstige Hinweise FAQ zum Förderaufruf
Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage foerderrichtlinie-dkv-2022-05-16-bmdv.pdf (bmvi.de)
Land

Bayern

Hamburg

Sachsen-Anhalt

Saarland

Mecklenburg-Vorpommern

Sachsen

Baden-Württemberg

Nordrhein-Westfalen

Niedersachsen

Berlin

Hessen

Schleswig-Holstein

Thüringen

Bremen

Rheinland-Pfalz

Brandenburg

Bund bzw. bundesweit

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Sonstige Maßnahmen

  • Mobilitätsmanagement, uneingeschränkt