Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
Rechtsgrundlage | Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ vom 16. Mai 2022 |
Maßnahmenträger | - deutsche Städte und Gemeinden (einschließlich Stadtstaaten) - Landkreise, - Zweckverbände, - kommunale Unternehmen sowie sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in Trägerschaft mindestens einer deutschen Stadt oder Gemeinde oder eines Landkreises stehen, - Verkehrsverbünde. - Verbundvorhaben antragsberechtigter Partner sind ebenfalls zulässig. |
Inhaltliche Eingrenzungen | Die Höhe der beantragten Zuwendungssumme muss mindestens 50.000 Euro pro (Teil-)Vorhaben betragen. Bei einer Förderquote von 65 Prozent entspräche dies Projektausgaben i.H.v. mindestens 76.924 Euro. Projekte mit einem geringeren Volumen können nicht berücksichtigt werden. Im Rahmen von Verbundvorhaben bezieht sich die Mindestgrenze jeweils auf jeden einzelnen Förderantrag und nicht auf das Verbundvorhaben als Ganzes. |
Förderkonditionen | Die Förderschwerpunkte liegen in den folgenden Bereichen und umfassen u. a. die genannten Themenbeispiele: Erhebung, Bereitstellung und Nutzung von Mobilitäts-, Umwelt- und Meteorologie-Daten, z. B.: - Erhebung des Fahrgastaufkommens - Erfassung von Radverkehrsaufkommen und –routen - Erfassung von Umwelt- und Meteorologie-Daten Verkehrsplanung/-management, z. B.: - Digitalisierung bestehender Verkehrsleitzentralen - Vernetzung von Lichtsignalanlagen - Umweltsensitiven Verkehrssteuerung - Parkraummanagement oder Parkleitsystemen Automation, Kooperation und Vernetzung z. B.: - Fahrgastinformationen im ÖPNV - Aufrüstung von Bordrechnern zur Einführung bargeldloser Zahlungsmöglichkeiten - On-Demand-Shuttle-Verkehre zur Ergänzung des ÖPNV-Angebots - Multimodale Routinganzeigen und Multimodalitätsplattformen - Errichtung von Mobilitäts- und Logistikhubs - „Curbside-Management“ zur effizienten Flächennutzung in Städten und Gemeinden |
Fördersatz | Max. 65 Prozent Regelförderquote Bis zu 80 Prozent für finanzschwache Kommunen, kommunale Unternehmen in Trägerschaft einer finanzschwachen Kommune sowie Verkehrsverbünde mit beteiligter finanzschwacher Stadt/Gemeinde. |
Antragstellung bei | VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Dr. Benjamin Wilsch Steinplatz 1 10623 Berlin Tel.: +49 (0) 30 31 00 78 534 Fax: +49 (0) 30 31 00 78 225 E-Mail: dkv@vdivde-it.de |
Antragsfristen | 17.07.2022 (Projektskizze) |
Sonstige Hinweise | FAQ zum Förderaufruf |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | foerderrichtlinie-dkv-2022-05-16-bmdv.pdf (bmvi.de) |
Land |
Bayern Hamburg Sachsen-Anhalt Saarland Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Baden-Württemberg Nordrhein-Westfalen Niedersachsen Berlin Hessen Schleswig-Holstein Thüringen Bremen Rheinland-Pfalz Brandenburg Bund bzw. bundesweit |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Sonstige Maßnahmen
- Mobilitätsmanagement, uneingeschränkt