Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme
Rechtsgrundlage | Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ vom 30. Januar 2024 |
Maßnahmenträger | Antragsberechtigt sind - deutsche Städte, Gemeinden (einschließlich Stadtstaaten), - öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (u. a. Zweckverbände) - Landkreise |
Inhaltliche Eingrenzungen | Die Höhe der beantragten Zuwendungssumme muss mindestens 100.000 Euro pro (Teil-)Vorhaben betragen. Bei einer Förderquote von 65 Prozent entspräche dies Projektausgaben in Höhe von mindestens 153.846 Euro. Projekte mit einem geringeren Volumen können nicht berücksichtigt werden. Im Rahmen von Verbundvorhaben bezieht sich die Mindestgrenze jeweils auf jeden einzelnen Förderantrag und nicht auf das Verbundvorhaben als Ganzes. |
Förderkonditionen | Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt die digitale Transformation der Mobilität. Der Verkehr wird effizienter, öffentliche Angebote werden attraktiver. Das Programm leistet damit einen wichtigen Beitrag zu Klima- und Gesundheitsschutz in deutschen Städten und Gemeinden. |
Fördersatz | Der Basisfördersatz beträgt 65 Prozent. Für finanzschwache Kommunen kann die Förderquote auf bis zu 80 Prozent angehobenen werden. |
Antragstellung bei | Bei Fragen zur Skizzeneinreichung, Antragsstellung und Förderung wenden Sie sich bitte an: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und TÜV Rheinland Consulting GmbH Dr. Benjamin Wilsch Steinplatz 1 10623 Berlin Tel.: +49 (0) 30 31 00 78 534 Fax: +49 (0) 30 31 00 78 225 E-Mail: dkv@vdivde-it.de |
Antragsfristen | Wird für 2024 bekannt gegeben. |
Sonstige Hinweise | FAQ zum Förderaufruf |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ vom 30.1.2024 |
Land |
Bayern Hamburg Sachsen-Anhalt Saarland Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Baden-Württemberg Nordrhein-Westfalen Niedersachsen Berlin Hessen Schleswig-Holstein Thüringen Bremen Rheinland-Pfalz Brandenburg Bund bzw. bundesweit |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Sonstige Maßnahmen
- Mobilitätsmanagement, uneingeschränkt