Bike+Ride Offensive (Kommunalrichtlinie)
Förderung besteht bis | 31.12.2027 |
Rechtsgrundlage | Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) vom 22. November 2021, 4.2.5 D), Errichtung von Radabstellanlagen im Rahmen der Bike+Ride Offensive |
Maßnahmenträger | • Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse • Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind • Öffentliche, gemeinnützig oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen • im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen, • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen. |
Inhaltliche Eingrenzungen | Radabstellanlagen, Fahrradparkhäuser, nicht zuwendungsfähige Ausgaben: Grundstückskosten, Planungsleistungen, Baunebenkosten, Finanzierungskosten, Mobile Radabstellanlagen, Ausgaben, die über eine Standardausstattung hinausgehen. Die Radabstellanlagen entsprechen der DIN 79008-1:2016-05. |
Förderkonditionen | Gefördert wird die Errichtung von Radabstellanlagen sowie Fahrradparkhäusern (einschließlich ihrer Ausstattung) innerhalb eines Radius von 100 Metern von einem Bahnhof oder einem Haltepunkt einer Bahnanlage. Überdachung der Radabstellanlagen inkl. Beleuchtung und Netzanschluss, Abstellanlagen für Tretroller, Schließfächer mit Standardsteckdosen (Ladeinfrastruktur), SB-Servicestationen. |
Fördersatz | 70 % Regelförderquote 85 % für finanzschwache Kommunen oder Antragstellende aus Braunkohlegebieten |
Bagatellgrenzen | Keine Angabe |
Antragstellung bei | Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH Stresemannstraße 69 10963 Berlin Telefon. 030 700 181-977 E-Mail: kommunalrichtlinie-nki@z-u-g.org |
Antragsfristen | ganzjährig |
Sonstige Hinweise | Informationen Bike+Ride Offensive |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | Bike+Ride Offensive (Kommunalrichtlinie), 4.2.5 D) |
Land |
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Bund bzw. bundesweit Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Intermodalität / Abstellanlagen
- B+R an Bahnhöfen/Haltepunkten, uneingeschränkt
- B+R an sonstigen Übergangsstellen/Haltestellen, uneingeschränkt
- Einrichtung von Fahrradstationen, uneingeschränkt
- Betrieb von Fahrradstationen, uneingeschränkt