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Bike+Ride Offensive (Kommunalrichtlinie)

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis 31.12.2027
Rechtsgrundlage Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
(NKI) vom 22. November 2021, 4.2.5 D), Errichtung von Radabstellanlagen im Rahmen der Bike+Ride Offensive
Maßnahmenträger • Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse
• Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
• Öffentliche, gemeinnützig oder religionsgemeinschaftliche Einrichtungen der Erziehung, der vorschulischen, schulischen oder hochschulischen Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Kultur, der Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie Hilfe für Menschen, jeweils für diese Einrichtungen
• im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen,
• Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.
Inhaltliche Eingrenzungen Radabstellanlagen, Fahrradparkhäuser,
nicht zuwendungsfähige Ausgaben: Grundstückskosten, Planungsleistungen, Baunebenkosten, Finanzierungskosten, Mobile Radabstellanlagen,
Ausgaben, die über eine Standardausstattung hinausgehen. Die Radabstellanlagen entsprechen der DIN 79008-1:2016-05.
Förderkonditionen Gefördert wird die Errichtung von Radabstellanlagen sowie Fahrradparkhäusern (einschließlich ihrer Ausstattung) innerhalb eines Radius von 100 Metern von einem Bahnhof oder einem Haltepunkt einer Bahnanlage. Überdachung der Radabstellanlagen inkl. Beleuchtung und Netzanschluss, Abstellanlagen für Tretroller, Schließfächer mit Standardsteckdosen (Ladeinfrastruktur), SB-Servicestationen.
Fördersatz 70 % Regelförderquote
85 % für finanzschwache Kommunen oder Antragstellende aus Braunkohlegebieten
Bagatellgrenzen Keine Angabe
Antragstellung bei Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69
10963 Berlin
Telefon. 030 700 181-977
E-Mail: kommunalrichtlinie-nki@z-u-g.org
Antragsfristen ganzjährig
Sonstige Hinweise Informationen Bike+Ride Offensive
Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage Bike+Ride Offensive (Kommunalrichtlinie), 4.2.5 D)
Land

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Bund bzw. bundesweit

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Intermodalität / Abstellanlagen

  • B+R an Bahnhöfen/Haltepunkten, uneingeschränkt
  • B+R an sonstigen Übergangsstellen/Haltestellen, uneingeschränkt
  • Einrichtung von Fahrradstationen, uneingeschränkt
  • Betrieb von Fahrradstationen, uneingeschränkt