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Abbiegeassistenzsystem - Förderperiode 2023

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis 31.12.2024
Rechtsgrundlage Verordnung (EU) 2019/2144 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern
Maßnahmenträger Zuwendungsberechtigt sind Eigentümer und Halter, Leasingnehmer und Mieter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen förderfähigen Kraftfahrzeugen.
Inhaltliche Eingrenzungen Förderfähige Kraftfahrzeuge sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden.
Lokale Eingrenzungen keine Angabe
Förderkonditionen Gefördert wird die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen. Dazu gehören bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen System- und externe Einbaukosten sowie bei der Ausrüstung von Neufahrzeugen die Systemkosten. Ziel des Förderprogramms ist es, schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer/innen und Fußgänger/innen vor Unfällen von rechts abbiegenden Lastkraftwagen oder Busse zu schützen.
Fördersatz Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1 500 Euro je Einzelmaßnahme. Grundsätzlich maximal zehn Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig.
Bagatellgrenzen keine Angabe
Antragstellung bei Die Anträge auf Förderung eines Abbiegeassistenzsystems sind ausschließlich in elektronischer Form über das eService-Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität zu stellen.

Telefon 0221/5776-2699, E-Mail-Adresse: IchWillDenAssi@balm.bund.de
Antragsfristen Anträge im Förderprogramm „AAS“ können ab dem 23. Januar 2023, 9:00 Uhr, gestellt werden. Die Förderperiode läuft bis zum 16. Oktober 2023.
Sonstige Hinweise Informationen zum Verfahren
Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage zur Förderung von Abbiegeassistenzsystemen
Land

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Bund bzw. bundesweit

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Sonstige Maßnahmen

  • Verkehrssicherheitsarbeit, eingeschränkt