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Schnittstellenprogramm (ÖPNV-Schnittstellen)

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis 31.12.2025
Rechtsgrundlage Verwaltungsvorschriften zur Durchführung von § 3 Abs. 1 des Entflechtungsgesetzes (VV-EntflechtG/Verkehr), Merkblatt 7.2
Maßnahmenträger kommunale Gebietskörperschaften, Verkehrsunternehmen sowie Verkehrsinfrastrukturunternehmen, juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts, wenn sie öffentliche Aufgaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kommunen wahrnehmen.
Förderkonditionen Der Bau, Ausbau und die Umgestaltung von SPNV (Schienenpersonennahverkehr)-Schnittstellen umfasst: Bahnhofsvorplätze, Busbahnhöfe und Bushaltestellen, Fahrradabstellanlagen (wettergeschützte Anlehnbügel, Fahrradboxen, Sammelschließanlagen und Fahrradparkhäuser), P+R-Plätze, Kurzzeitparkflächen, Stellplätze für den Taxibetrieb, Fahrgastinformation, Ladesäulen E-Bike.
Fördersatz Maximal 80 Prozent
Antragstellung bei Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Abteilung Infrastruktur und Förderprogramme
Am Alten Theater 4
39104 Magdeburg
E-Mail: foerderung(at)nasa.de
Informationen zum Schnittstellenprogramm
Antragsfristen Vor Beginn der Maßnahme
Sonstige Hinweise Ein Vorhaben, das gefördert werden soll, ist zuvor in das ÖPNV-Investitionsprogramm des Landes aufzunehmen. Dafür ist eine Anmeldung bei der NASA GmbH notwendig.
Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage Verwaltungsvorschriften zur Durchführung von § 3 Abs. 1 des Entflechtungsgesetzes (Diese wurden durch einen Erlass aus 12.2018 bis zum 31.12.2025 verlängert.)
Land

Sachsen-Anhalt

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Intermodalität / Abstellanlagen

  • B+R an Bahnhöfen/Haltepunkten, uneingeschränkt
  • Einrichtung von Fahrradstationen, eingeschränkt
  • B+R an sonstigen Übergangsstellen/Haltestellen, eingeschränkt

Infrastruktur Innerorts

  • Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, eingeschränkt
  • Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, Projektbestandteil Straßenbau, eingeschränkt

Infrastruktur Außerorts

  • Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, eingeschränkt
  • Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, Projektbestandteil, eingeschränkt