Mobilitätsfördergesetz
Förderung besteht bis | 31.12.2028 |
Rechtsgrundlage | Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz in der Fassung vom 26.04.2021 |
Maßnahmenträger | Landkreise, Städte, Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbände, kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsunternehmen und sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (je nach Maßnahme) |
Inhaltliche Eingrenzungen | Infrastrukturmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Infrastrukturmaßnahmen kommunaler Straßenbau (KSB) |
Förderkonditionen | Investive Maßnahmen für die Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur, Verknüpfung mit dem Bus- und Bahnverkehr (z.B. Fahrradverleihstationen) sowie die Planungen dieser Maßnahmen. Im Vordergrund stehen Projekte, die mittelfristig umgesetzt werden können sowie größere Projekte. |
Fördersatz | 60 - max. 90 Prozent (je nach Maßnahme) |
Bagatellgrenzen | 50.000 Euro bei Maßnahmen des Rad- und Fußverkehrs |
Antragstellung bei | Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Wilhelmstraße 10 65185 Wiesbaden Tel.: 0611 366-0 E-Mail: info@mobil.hessen.de www.mobil.hessen.de/nahmobilitaet |
Sonstige Hinweise | Eine Kombination mit dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE ist zulässig. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Förderung aus anderen Förderprogrammen des Landes Hessen nicht zulässig. Förderportal Nahmobilität |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | Richtlinie Mobilitätsfördergesetz Hessen |
Land |
Hessen |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Planungen/Konzepte
- Netzplanungen, uneingeschränkt
- Wegweisungsplanungen, uneingeschränkt
Infrastruktur Innerorts
- Bestandsverbesserungen, uneingeschränkt
- Wegweisung, eigenständig, uneingeschränkt
- Wegweisung, Projektbestandteil, uneingeschränkt
- Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, eingeschränkt
- Selbstständige Radwege, uneingeschränkt
- Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, eigenständig, uneingeschränkt
- Punktuelle Verkehrssicherheitsmaßnahmen, uneingeschränkt
- Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, Projektbestandteil Straßenbau, uneingeschränkt
- Instandsetzung Fahrbahnen, uneingeschränkt
- Verkehrsberuhigung, uneingeschränkt
- Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt
- Maßnahmen an Nebenstraßen (Fahrradstraßen u.ä.), uneingeschränkt
Infrastruktur Außerorts
- Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, Projektbestandteil, uneingeschränkt
- Bestandsverbesserung, uneingeschränkt
- Wegweisung, eigenständig, uneingeschränkt
- Wegweisung, Projektbestandteil, uneingeschränkt
- Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, eigenständig, uneingeschränkt
- Betrieb/Unterhaltung, uneingeschränkt
- Selbständige Radwege, uneingeschränkt
- Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt
Intermodalität / Abstellanlagen
- Abstellanlagen (nicht B+R), eigenständig, uneingeschränkt
- Einrichtung von Fahrradstationen, uneingeschränkt
- Abstellanlagen (nicht B+R), Projektbestandteil, uneingeschränkt
- B+R an Bahnhöfen/Haltepunkten, uneingeschränkt
- B+R an sonstigen Übergangsstellen/Haltestellen, eingeschränkt
- B+R an sonstigen Übergangsstellen/Haltestellen, uneingeschränkt
Sonstige Maßnahmen
- Aufbau von Serviceangeboten, uneingeschränkt