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Mobilitätsfördergesetz

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis 31.12.2028
Rechtsgrundlage Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz in der Fassung vom 26.04.2021
Maßnahmenträger Landkreise, Städte, Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbände, kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsunternehmen und sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (je nach Maßnahme)
Inhaltliche Eingrenzungen Infrastrukturmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Infrastrukturmaßnahmen kommunaler Straßenbau (KSB)
Förderkonditionen Investive Maßnahmen für die Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur, Verknüpfung mit dem Bus- und Bahnverkehr (z.B. Fahrradverleihstationen) sowie die Planungen dieser Maßnahmen.
Im Vordergrund stehen Projekte, die mittelfristig umgesetzt werden können sowie größere Projekte.
Fördersatz 60 - max. 90 Prozent (je nach Maßnahme)
Bagatellgrenzen 50.000 Euro bei Maßnahmen des Rad- und Fußverkehrs
Antragstellung bei Hessen Mobil
Straßen- und Verkehrsmanagement
Wilhelmstraße 10 65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 366-0
E-Mail: info@mobil.hessen.de
www.mobil.hessen.de/nahmobilitaet
Sonstige Hinweise Eine Kombination mit dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE ist zulässig. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Förderung aus anderen Förderprogrammen des Landes Hessen nicht zulässig.
Förderportal Nahmobilität
Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage Richtlinie Mobilitätsfördergesetz Hessen
Land

Hessen

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Planungen/Konzepte

  • Netzplanungen, uneingeschränkt
  • Wegweisungsplanungen, uneingeschränkt

Infrastruktur Innerorts

  • Bestandsverbesserungen, uneingeschränkt
  • Wegweisung, eigenständig, uneingeschränkt
  • Wegweisung, Projektbestandteil, uneingeschränkt
  • Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, eingeschränkt
  • Selbstständige Radwege, uneingeschränkt
  • Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, eigenständig, uneingeschränkt
  • Punktuelle Verkehrssicherheitsmaßnahmen, uneingeschränkt
  • Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, Projektbestandteil Straßenbau, uneingeschränkt
  • Instandsetzung Fahrbahnen, uneingeschränkt
  • Verkehrsberuhigung, uneingeschränkt
  • Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt
  • Maßnahmen an Nebenstraßen (Fahrradstraßen u.ä.), uneingeschränkt

Infrastruktur Außerorts

  • Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, Projektbestandteil, uneingeschränkt
  • Bestandsverbesserung, uneingeschränkt
  • Wegweisung, eigenständig, uneingeschränkt
  • Wegweisung, Projektbestandteil, uneingeschränkt
  • Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, eigenständig, uneingeschränkt
  • Betrieb/Unterhaltung, uneingeschränkt
  • Selbständige Radwege, uneingeschränkt
  • Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt

Intermodalität / Abstellanlagen

  • Abstellanlagen (nicht B+R), eigenständig, uneingeschränkt
  • Einrichtung von Fahrradstationen, uneingeschränkt
  • Abstellanlagen (nicht B+R), Projektbestandteil, uneingeschränkt
  • B+R an Bahnhöfen/Haltepunkten, uneingeschränkt
  • B+R an sonstigen Übergangsstellen/Haltestellen, eingeschränkt
  • B+R an sonstigen Übergangsstellen/Haltestellen, uneingeschränkt

Sonstige Maßnahmen

  • Aufbau von Serviceangeboten, uneingeschränkt