Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV
Förderung besteht bis | 31.12.2025 |
Rechtsgrundlage | Förderrichtlinie zum Förderprogramm - Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV vom 12.01.2021- Laufzeit bis 31.12.2023 |
Antragsberechtigte | Antragsberechtigt sind:
|
Inhaltliche Eingrenzungen | Durch die Förderung soll die Attraktivität des ÖPNV erhöht und die Nutzung des ÖPNV gesteigert werden. Ziel ist, durch die Verlagerung von Verkehren vom MIV auf den ÖPNV die CO2-Emissionen des Verkehrssektors zu verringern.
|
Förderkonditionen | Förderfähige Maßnahmen müssen in ein Gesamtkonzept für eine nachhaltige Mobilität eingebettet sein. Darin können Maßnahmen aus mehreren oben genannter Bereiche miteinander verknüpft werden. Zwingende Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist dabei ein Konzept, welches die verkehrliche, wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit der Maßnahme auch nach Beendigung der Zuwendung sicherstellt und einen Beitrag zum Klimaschutz darstellt. |
Fördersatz | Die Förderquote des Bundes beträgt bis zu 80 Prozent, bei Kumulierung mit Fördermitteln Dritter auf landesrechtlicher Grundlage für denselben Fördergegenstand ist bis zu einer Gesamtförderquote von 95 Prozent möglich. Anderweitige Förderungen, die nicht auf landesrechtlicher Grundlage erfolgen, reduzieren die Bundesförderung. |
Bagatellgrenzen | Die beantragte Gesamtfördersumme pro Projekt soll grundsätzlich mindestens 2 Millionen Euro betragen. Diese Fördermindestsumme gilt jeweils auch für Verbundprojekte. |
Antragstellung bei | Projektträger ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). |
Antragsfristen | Aufgrund von Haushaltseinsparungen ist derzeit kein neuer Förderaufruf geplant. Aktuelle Informationen finden Sie auf der BALM-Projektseite des Förderprogramms. |
Finanzierungstyp | Förderung und Anschubfinanzierung |
Link zur Rechtsgrundlage | Förderrichtlinie zum Förderprogramm - Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV vom 12.01.2021 |
Land |
Bund bzw. bundesweit |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Intermodalität / Abstellanlagen
- Ertüchtigung von Nahverkehrsfahrzeugen für die Fahrradmitnahme, uneingeschränkt
- Ertüchtigung von Nahverkehrsfahrzeugen für die Fahrradmitnahme, eingeschränkt