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Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis 31.12.2025
Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie zum Förderprogramm - Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV vom 12.01.2021- Laufzeit bis 31.12.2023

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind:

  • Gebietskörperschaften
  • Verkehrsverbünde
  • Öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhabende oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen
  • Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Inhaltliche Eingrenzungen

Durch die Förderung soll die Attraktivität des ÖPNV erhöht und die Nutzung des ÖPNV gesteigert werden. Ziel ist, durch die Verlagerung von Verkehren vom MIV auf den ÖPNV die CO2-Emissionen des Verkehrssektors zu verringern.
Geeignete Maßnahmen sollen durch die Förderung von Modellprojekten erprobt und hinsichtlich ihrer Wirkung evaluiert werden. Hierbei insbesondere Maßnahmen in den folgenden Bereichen:

  • Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität
  • Digitalisierung von Auskunfts- und Vertriebssystemen
  • weitere Maßnahmen (z. B. Marketing und Kommunikation).
Förderkonditionen

Förderfähige Maßnahmen müssen in ein Gesamtkonzept für eine nachhaltige Mobilität eingebettet sein. Darin können Maßnahmen aus mehreren oben genannter Bereiche miteinander verknüpft werden. Zwingende Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist dabei ein Konzept, welches die verkehrliche, wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit der Maßnahme auch nach Beendigung der Zuwendung sicherstellt und einen Beitrag zum Klimaschutz darstellt.

Fördersatz

Die Förderquote des Bundes beträgt bis zu 80 Prozent, bei Kumulierung mit Fördermitteln Dritter auf landesrechtlicher Grundlage für denselben Fördergegenstand ist bis zu einer Gesamtförderquote von 95 Prozent möglich. Anderweitige Förderungen, die nicht auf landesrechtlicher Grundlage erfolgen, reduzieren die Bundesförderung.

Bagatellgrenzen

Die beantragte Gesamtfördersumme pro Projekt soll grundsätzlich mindestens 2 Millionen Euro betragen. Diese Fördermindestsumme gilt jeweils auch für Verbundprojekte.

Antragstellung bei

Projektträger ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Antragsfristen

Aufgrund von Haushaltseinsparungen ist derzeit kein neuer Förderaufruf geplant. Aktuelle Informationen finden Sie auf der BALM-Projektseite des Förderprogramms.

Finanzierungstyp Förderung und Anschubfinanzierung
Link zur Rechtsgrundlage Förderrichtlinie zum Förderprogramm - Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV vom 12.01.2021
Land

Bund bzw. bundesweit

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Intermodalität / Abstellanlagen

  • Ertüchtigung von Nahverkehrsfahrzeugen für die Fahrradmitnahme, uneingeschränkt
  • Ertüchtigung von Nahverkehrsfahrzeugen für die Fahrradmitnahme, eingeschränkt