Richtlinie Sachsen-Anhalt Revier 2038
Förderung besteht bis | 31.12.2026 |
Rechtsgrundlage | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Gebietskörperschaften und sonstige Träger kommunaler Aufgaben in Sachsen-Anhalt nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (Richtlinie Sachsen-Anhalt Revier 2038), RdErl. der StK vom 30. 11. 2020 – SSW 01370 (MBl. LSA 2020, S. 468) |
Maßnahmenträger | Gebietskörperschaften nach § 2 Nr. 3 Buchst. b des Investitionsgesetzes Kohleregionen sowie sonstige Träger, soweit sie öffentliche, vor allem kommunale, Aufgaben in diesen oder für diese Gebietskörperschaften erfüllen. |
Inhaltliche Eingrenzungen | besonders bedeutsame Investitionen, passend zum Leitbild zum Mitteldeutschen Revier |
Lokale Eingrenzungen | nur im Mitteldeutschen Revier der Kohleregionen (Burgenlandkreis, kreisfreie Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis) |
Förderkonditionen | Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei wichtigen Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur, durch die Sie den Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung bewältigen und neue Arbeitsplätze schaffen können. Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen: •wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege, •Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen, •Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung, •touristische Infrastruktur, - besonders bedeutsame Investitionen, passend zum Leitbild zum Mitteldeutschen Revier - nur im Mitteldeutschen Revier der Kohleregionen (Burgenlandkreis, kreisfreie Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis) |
Fördersatz | bis zu 90 Prozent; Land übernimmt 2020 und 2021 den Eigenanteil |
Bagatellgrenzen | mind. 25.000 Euro Fördersumme |
Antragstellung bei | Landesverwaltungsamt |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | Richtlinie Sachsen-Anhalt Revier 2038 |
Land |
Sachsen-Anhalt |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Infrastruktur Innerorts
- Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, Projektbestandteil Straßenbau, eingeschränkt
- Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, eigenständig, eingeschränkt
- Selbstständige Radwege, eingeschränkt
- Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, eingeschränkt
Infrastruktur Außerorts
- Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, eigenständig, eingeschränkt
- Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, Projektbestandteil, eingeschränkt
- Selbständige Radwege, eingeschränkt
- Radwanderwege, eingeschränkt
- Rastplätze, eingeschränkt
- Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, eingeschränkt