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Richtlinie Sachsen-Anhalt Revier 2038

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis 31.12.2026
Rechtsgrundlage Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Gebietskörperschaften und sonstige Träger kommunaler Aufgaben in Sachsen-Anhalt nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (Richtlinie Sachsen-Anhalt Revier 2038), RdErl. der StK vom 30. 11. 2020 – SSW 01370 (MBl. LSA 2020, S. 468)
Maßnahmenträger Gebietskörperschaften nach § 2 Nr. 3 Buchst. b des Investitionsgesetzes Kohleregionen sowie sonstige Träger, soweit sie öffentliche, vor allem kommunale, Aufgaben in diesen oder für diese Gebietskörperschaften erfüllen.
Inhaltliche Eingrenzungen besonders bedeutsame Investitionen, passend zum Leitbild zum Mitteldeutschen Revier
Lokale Eingrenzungen nur im Mitteldeutschen Revier der Kohleregionen (Burgenlandkreis, kreisfreie Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis)
Förderkonditionen Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune gemeinsam mit dem Bund bei wichtigen Investitionen in die wirtschaftliche Infrastruktur, durch die Sie den Strukturwandel durch Ende der Braunkohle-Verstromung bewältigen und neue Arbeitsplätze schaffen können.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen vor allem in folgenden Bereichen:
•wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
•Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen,
•Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
•touristische Infrastruktur,
- besonders bedeutsame Investitionen, passend zum Leitbild zum Mitteldeutschen Revier
- nur im Mitteldeutschen Revier der Kohleregionen (Burgenlandkreis, kreisfreie Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis)
Fördersatz bis zu 90 Prozent; Land übernimmt 2020 und 2021 den Eigenanteil
Bagatellgrenzen mind. 25.000 Euro Fördersumme
Antragstellung bei Landesverwaltungsamt
Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage Richtlinie Sachsen-Anhalt Revier 2038
Land

Sachsen-Anhalt

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Infrastruktur Innerorts

  • Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, Projektbestandteil Straßenbau, eingeschränkt
  • Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, eigenständig, eingeschränkt
  • Selbstständige Radwege, eingeschränkt
  • Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, eingeschränkt

Infrastruktur Außerorts

  • Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, eigenständig, eingeschränkt
  • Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, Projektbestandteil, eingeschränkt
  • Selbständige Radwege, eingeschränkt
  • Radwanderwege, eingeschränkt
  • Rastplätze, eingeschränkt
  • Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, eingeschränkt