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Förderprogramm für Lastenräder

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis 03.07.2023
Rechtsgrundlage Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Lastenfahrrädern (Rili LaFa Bbg) vom 04.05.2023 (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 20 vom 24.05.2023)
Maßnahmenträger Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, eingetragene Vereine, Gewerbetreibende
Inhaltliche Eingrenzungen Förderung von Lastenfahrrädern
Förderkonditionen • Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne E-Motor.
• Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrradanhänger.
• Die Anschaffung fabrikneuer E-Lastenfahrradanhänger.
Fördersatz Der Fördersatz im Jahr 2023 beträgt grundsätzlich bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal:

• für Lastenfahrräder: 2500 Euro.
• für E-Lastenfahrräder: 4000 Euro.
• für Lastenfahrradanhänger: 1000 Euro.
• für E-Lastenfahrradanhänger: 2500 Euro.
Antragstellung bei Landesamt für Bauen und Verkehr
Antragsfristen Anträge müssen bis einschließlich 03.07.2023 postalisch eingereicht werden, um für eine Förderung in 2023 berücksichtigt werden zu können.
Sonstige Hinweise Im Falle der kostenfreien Ausleihe/Zurverfügungstellung des Fördergegenstandes (des Lastenfahrrades und/oder des Lastenfahrradanhängers) für die Allgemeinheit im Rahmen der Zweckbindungsdauer beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent.
Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage Richtlinie Lastenfahrräder
Land

Brandenburg

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Sonstige Maßnahmen

  • Beschaffung von Fahrrädern, uneingeschränkt