Förderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität
Förderung besteht bis | aktuell kein Förderaufruf |
Rechtsgrundlage | Grundsätze und Standards zur Förderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität in Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg, vierter Förderaufruf |
Maßnahmenträger | Stadt- und Landkreise (andere Organisationen, mit schriftlicher Einverständniserklärung des Stadt- bzw. Landkreises) sowie Städte und Verwaltungsgemeinschaften, die über untere Verkehrsbehörden verfügen. |
Inhaltliche Eingrenzungen | Förderung der Einrichtung zusätzlicher Personalstellen in der nachhaltigen Mobilität |
Förderkonditionen | Förderung der Einrichtung zusätzlicher Personalstellen in der nachhaltigen Mobilität Personalstellen für 1. Koordination Rad- und Fußverkehr 2. Koordination Elektromobilität 3. Management von Ladeinfrastruktur 4. Koordination Mobilitätsstationen, Car-Sharing 5. Datenmanagement 6. Koordination Klimaneutralität im Verkehrssektor bis 2030 7. Management Ruhender Verkehr: Parkraumüberwachung und-konzeption Für die Stellen ist jeweils ein separater Antrag zu stellen. |
Antragstellung bei | KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, Kaiserstraße 94a, D-76133 Karlsruhe, Tel.: +49 0721 98471-0, E-Mail: personalstellen-mobilitaet@kea-bw.de Informationen zur Personalstellenförderung des Landes Baden-Württemberg |
Antragsfristen | aktuell kein Förderaufruf |
Sonstige Hinweise | Antrag ist digital einzureichen. |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | Grundsätze zur Förderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität |
Land |
Baden-Württemberg |