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Förderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis aktuell kein Förderaufruf
Rechtsgrundlage Grundsätze und Standards zur Förderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität in Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg, vierter Förderaufruf
Maßnahmenträger Stadt- und Landkreise (andere Organisationen, mit schriftlicher Einverständniserklärung des Stadt- bzw. Landkreises) sowie Städte und Verwaltungsgemeinschaften, die über untere Verkehrsbehörden verfügen.
Inhaltliche Eingrenzungen Förderung der Einrichtung zusätzlicher Personalstellen in der nachhaltigen Mobilität
Förderkonditionen Förderung der Einrichtung zusätzlicher Personalstellen in der nachhaltigen Mobilität
Personalstellen für
1. Koordination Rad- und Fußverkehr
2. Koordination Elektromobilität
3. Management von Ladeinfrastruktur
4. Koordination Mobilitätsstationen, Car-Sharing
5. Datenmanagement
6. Koordination Klimaneutralität im Verkehrssektor bis 2030
7. Management Ruhender Verkehr: Parkraumüberwachung und-konzeption

Für die Stellen ist jeweils ein separater Antrag zu stellen.
Antragstellung bei KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, Kaiserstraße 94a, D-76133 Karlsruhe, Tel.: +49 0721 98471-0, E-Mail: personalstellen-mobilitaet@kea-bw.de

Informationen zur Personalstellenförderung des Landes Baden-Württemberg
Antragsfristen aktuell kein Förderaufruf
Sonstige Hinweise Antrag ist digital einzureichen.
Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage Grundsätze zur Förderung von Personalkosten zur Nachhaltigen Mobilität
Land

Baden-Württemberg