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Förderprogramm für E-Lastenräder

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis unbegrenzt
Rechtsgrundlage Förderung als De-minimis-Beihilfe nach Vorgaben der EU-Verordnung 1407/2013 vom 18.12.2013 bzw. EU-Verordnung 1408/2013 vom 18.12.2013
Maßnahmenträger Unternehmen, Freiberufler, juristische Personen des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen
Inhaltliche Eingrenzungen Förderung von Elektrolastenrädern oder –anhängern
Lokale Eingrenzungen Nur Antragssteller aus bzw. mit Sitz in Baden-Württemberg
Förderkonditionen Kauf oder Leasing von neuen Elektrolastenrädern oder Elektrolastenanhängern der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport.
Weitere Voraussetzungen:
Sie setzen das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein. Förderfähig sind lediglich die Ausgaben für das Standardmodell.
Fördersatz 25 Prozent der Investitionskosten, maximal 2.500 Euro
Bagatellgrenzen keine
Antragstellung bei Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank
Antragsfristen keine
Sonstige Hinweise Als Beschaffungskosten gelten die Ausgaben für das Standardmodell. Gefördert wird der Erwerb oder das Leasing von neuen Elektrolastenrädern der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e sowie von Elektrolastenrädern mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Stundenkilometer für den Waren-, Material- oder Personentransport sowie von Elektrolastenanhängern. Die Räder müssen mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) im gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Einsatz sein. Elektrolastenräder sind serienmäßig konzipierte Räder mit festen Transportmöglichkeiten (Box, Pritsche). Keine E-Lastenräder sind z.B. serienmäßige Pedelecs mit angebauten Satteltaschen. Eine Förderung ist für maximal 20 Elektrolastenräder möglich. Elektrolastenräder, die ausschließlich privat genutzt werden, werden nicht gefördert.
Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage Wir fördern Ihre E-Lastenräder
Land

Baden-Württemberg

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Sonstige Maßnahmen

  • Beschaffung von Fahrrädern, uneingeschränkt