Förderprogramm für E-Lastenräder
Förderung besteht bis | unbegrenzt |
Rechtsgrundlage | Förderung als De-minimis-Beihilfe nach Vorgaben der EU-Verordnung 1407/2013 vom 18.12.2013 bzw. EU-Verordnung 1408/2013 vom 18.12.2013 |
Maßnahmenträger | Unternehmen, Freiberufler, juristische Personen des privaten Rechts, gemeinnützige Organisationen oder Kommunen |
Inhaltliche Eingrenzungen | Förderung von Elektrolastenrädern oder –anhängern |
Lokale Eingrenzungen | Nur Antragssteller aus bzw. mit Sitz in Baden-Württemberg |
Förderkonditionen | Kauf oder Leasing von neuen Elektrolastenrädern oder Elektrolastenanhängern der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport. Weitere Voraussetzungen: Sie setzen das Elektrofahrzeug gewerblich, gemeinnützig, gemeinschaftlich oder kommunal ein. Förderfähig sind lediglich die Ausgaben für das Standardmodell. |
Fördersatz | 25 Prozent der Investitionskosten, maximal 2.500 Euro |
Bagatellgrenzen | keine |
Antragstellung bei | Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank |
Antragsfristen | keine |
Sonstige Hinweise | Als Beschaffungskosten gelten die Ausgaben für das Standardmodell. Gefördert wird der Erwerb oder das Leasing von neuen Elektrolastenrädern der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e sowie von Elektrolastenrädern mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Stundenkilometer für den Waren-, Material- oder Personentransport sowie von Elektrolastenanhängern. Die Räder müssen mindestens 3 Jahre, bei Leasing während der kompletten Leasingdauer (maximal 3 Jahre) im gewerblichen, gemeinnützigen, gemeinschaftlichen oder kommunalen Einsatz sein. Elektrolastenräder sind serienmäßig konzipierte Räder mit festen Transportmöglichkeiten (Box, Pritsche). Keine E-Lastenräder sind z.B. serienmäßige Pedelecs mit angebauten Satteltaschen. Eine Förderung ist für maximal 20 Elektrolastenräder möglich. Elektrolastenräder, die ausschließlich privat genutzt werden, werden nicht gefördert. |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | Wir fördern Ihre E-Lastenräder |
Land |
Baden-Württemberg |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Sonstige Maßnahmen
- Beschaffung von Fahrrädern, uneingeschränkt