Initiative RadKULTUR
Förderung besteht bis | 31.12.2023 |
Rechtsgrundlage | Initiative RadKULTUR des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg |
Maßnahmenträger | Kommunen |
Förderkonditionen | Stärkung der lokalen Radverkehrskommunikation durch professionelle Beratung sowie Unterstützung bei der Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen vor Ort (Aktionen). RadService-Punkt, RadCheck, Info-Lastenräder, Stadtradeln, XXL-Bike. |
Fördersatz | 66 - 80 Prozent |
Bagatellgrenzen | Mindestzuwendung: 20.000 Euro |
Antragstellung bei | Initiative RadKULTUR des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg, durchgeführt von der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH |
Antragsfristen | Jährlicher Förderaufruf, Antragsfirst i. d. R. bis Ende Juli |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | Initiative RadKULTUR des Ministeriums für Verkehr |
Land |
Baden-Württemberg |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Planungen/Konzepte
- Konzepte Öffentlichkeitsarbeit, uneingeschränkt
Sonstige Maßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit für den Alltagsradverkehr, uneingeschränkt
- Verkehrssicherheitsarbeit, eingeschränkt
- Aufbau von Serviceangeboten, eingeschränkt