Klimaschutz durch Radverkehr - Förderaufruf -
Förderung besteht bis | 31.12.2027 |
Rechtsgrundlage | Förderaufruf für modellhafte regionale investive Projekte zum Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) (Klimaschutz durch Radverkehr) vom 22. November 2021 |
Maßnahmenträger | alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts (nicht: Bundesländer und deren Einrichtungen, jedoch Hochschulen) |
Inhaltliche Eingrenzungen | investive regionale Maßnahmen mit Modellcharakter zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen (innovative Leuchtturm-Projekte) |
Förderkonditionen | Investive Klimaschutzmaßnahmen: Mobilitätsinfrastruktur für den Alltagsradverkehr, Mobilitätsinfrastruktur für den touristischen Radverkehr, Errichtung neuer und die Erweiterung bestehender verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen, Wegweisung und Signalisierung für den Radverkehr: - Wegweisung: Einrichtung von Wegweisungssystemen zur verbesserten Orientierung und Routenwahl; für die Aufstellung der Wegweiser muss die Zustimmung der Wegeeigentümer bzw. Straßenbaulastträger vorliegen. - Signalisierung: technische Maßnahmen zur Einführung von „grünen Wellen“ für den Rad- und Fußverkehr an Ampeln in Form von Sensorik zur Erkennung und Erfassung des Radverkehrs, Systemen zur lokalen Vernetzung und Steuerung von Ampeln sowie technische Lösungen zur Erfassung und Kommunikation des Ampelphasen-Status an Nutzer z. B. in Form von Geschwindigkeits- oder Routenempfehlungen. Verbesserung der Mobilitätsinfrastruktur für den ruhenden Radverkehr: Errichtung von Radabstellanlagen sowie Fahrradparkhäusern (einschließlich ihrer Ausstattung). Errichtung von Radabstellanlagen innerhalb eines Radius von 100 Metern von einem Bahnhof oder einem Haltepunkt einer Bahnanlage. Mobilitätsinfrastruktur zur Verbesserung des fließenden Radverkehrs. Förderfähige Maßnahmen: - Errichtung von Radinfrastruktur in Form von Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Radwegen, Geh- und Radwegen, Fahrradstraßen, Fahrradschnellwegen und Fahrradzonen - Umgestaltung bestehender Radinfrastruktur, um sie an ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen anzupassen in Form von Wegeverbreiterungen, Änderungen der Streckenführung oder anderen baulichen Verbesserungen, die über die reine Instandhaltung bzw. Sanierung der bestehenden Radinfrastruktur hinausgehen - Umgestaltung von Knotenpunkten zur Erhöhung der Sicherheit und des Verkehrsflusses des Radverkehrs - Errichtung hocheffizienter und regelbarer Beleuchtungsanlagen zur Beleuchtung von Radwegen im Zusammenhang mit einer im Rahmen einer gemäß dieser Richtlinie geförderten Maßnahme zur Verbesserung des fließenden Radverkehrs; es gelten die inhaltlichen und technischen Mindestanforderungen des Technischen Annexes zu Nummer 4.2.1 an die Beleuchtung. |
Fördersatz | bis zu 75 Prozent (bis 31.12.2021 bis zu 80 Prozent), finanzschwache Kommunen bis zu 100 Prozent |
Bagatellgrenzen | Mindestzuwendung 200.000 Euro |
Antragstellung bei | Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH Telefon: 030/700181-972, E-Mail: nki-radverkehr@z-u-g.org Informationen zum Förderaufruf |
Antragsfristen | 01. März bis 30. April sowie 01. September bis 31. Oktober für Projektskizzen, Anträge können für alle Förderschwerunkte ganzjährig eingereicht werden. |
Sonstige Hinweise | zweistufiges Verfahren, in der ersten Stufe Prüfung und Bewertung durch eine Auswahljury |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr |
Land |
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bund bzw. bundesweit |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Infrastruktur Innerorts
- Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, eigenständig, eingeschränkt
- Maßnahmen an Nebenstraßen (Fahrradstraßen u.ä.), eingeschränkt
- Selbstständige Radwege, eingeschränkt
- Verkehrsberuhigung, eingeschränkt
- Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, eingeschränkt
Infrastruktur Außerorts
- Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, Projektbestandteil, eingeschränkt
- Selbständige Radwege, eingeschränkt
Intermodalität / Abstellanlagen
- Einrichtung von Fahrradstationen, eingeschränkt
- Ertüchtigung von Nahverkehrsfahrzeugen für die Fahrradmitnahme, eingeschränkt
Sonstige Maßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit für den Alltagsradverkehr, eingeschränkt
- Aufbau von Serviceangeboten, eingeschränkt