Behördliches Mobilitätsmanagement
Förderung besteht bis | 31.12.2024 |
Rechtsgrundlage | Förderrichtlinie des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg „Behördliches Mobilitätsmanagement in Behörden" |
Maßnahmenträger | Soweit sie nicht wirtschaftlich tätig sind: Landesbehörden und Landesbeteiligungen im vollständigem Landesbesitz, Kommunale Behörden, Verbände, Vereinigungen und Körperschaften ohne Erwerbscharakter |
Förderkonditionen | Zweck der Zuwendung ist die Reduzierung von klima- und gesundheitsschädlichen Emissionen durch die Förderung von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements in Behörden Baden-Württembergs. Dies umfasst Analysen, Konzepte und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Personen- und Straßengüterverkehrs von und zu Behördenstandorten. Die Maßnahmenkataloge können z. B. beinhalten: Einführung von Telearbeit, Video- und Teleconferencing, Job-Tickets oder Mitfahrangeboten, Maßnahmen zur Radverkehrsförderung, die Einführung eines nachhaltigen Fuhrparkmanagements oder einer Parkraumbewirtschaftung, die Umwidmung von PKW-Parkplätzen sowie Änderungen des Geschäfts- oder Dienstreisemanagements. |
Fördersatz | je nach Art der Behörde bis zu 50 Prozent bzw. bis zu 80 Prozent |
Bagatellgrenzen | 5.000 Euro |
Antragstellung bei | Verkehrsministerium Baden-Württemberg |
Sonstige Hinweise | Zuwendung erfolgt in der Regel erst nach Abschluss des Projekts |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | Förderrichtlinie behördliches Mobilitätsmanagement |
Land |
Baden-Württemberg |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Intermodalität / Abstellanlagen
- Abstellanlagen (nicht B+R), eigenständig, uneingeschränkt
Sonstige Maßnahmen
- Mobilitätsmanagement, uneingeschränkt