Navigation und Service

Behördliches Mobilitätsmanagement

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis 31.12.2024
Rechtsgrundlage Förderrichtlinie des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg „Behördliches Mobilitätsmanagement in Behörden"
Maßnahmenträger Soweit sie nicht wirtschaftlich tätig sind: Landesbehörden und Landesbeteiligungen im vollständigem Landesbesitz, Kommunale Behörden, Verbände, Vereinigungen und Körperschaften ohne Erwerbscharakter
Förderkonditionen Zweck der Zuwendung ist die Reduzierung von klima- und gesundheitsschädlichen Emissionen durch die Förderung von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements in Behörden Baden-Württembergs.
Dies umfasst Analysen, Konzepte und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Personen- und Straßengüterverkehrs von und zu Behördenstandorten.
Die Maßnahmenkataloge können z. B. beinhalten: Einführung von Telearbeit, Video- und Teleconferencing, Job-Tickets oder Mitfahrangeboten, Maßnahmen zur Radverkehrsförderung, die Einführung eines nachhaltigen Fuhrparkmanagements oder einer Parkraumbewirtschaftung, die Umwidmung von PKW-Parkplätzen sowie Änderungen des Geschäfts- oder Dienstreisemanagements.
Fördersatz je nach Art der Behörde bis zu 50 Prozent bzw. bis zu 80 Prozent
Bagatellgrenzen 5.000 Euro
Antragstellung bei Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Sonstige Hinweise Zuwendung erfolgt in der Regel erst nach Abschluss des Projekts
Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage Förderrichtlinie behördliches Mobilitätsmanagement
Land

Baden-Württemberg

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Intermodalität / Abstellanlagen

  • Abstellanlagen (nicht B+R), eigenständig, uneingeschränkt

Sonstige Maßnahmen

  • Mobilitätsmanagement, uneingeschränkt