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Förderung von Modellvorhaben des Radverkehrs (investiv)

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis 31.12.2026
Maßnahmenträger alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts
Inhaltliche Eingrenzungen Die Maßnahmen sollen einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr in Deutschland leisten, und/oder die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern.
Förderkonditionen Gefördert werden innovative Projekte des Radverkehrs in Deutschland, insbesondere investive Maßnahmen, die
die weitere Entwicklung des Radverkehrs unterstützen, indem sie vor allem
– einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten (z.B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und/oder
– die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern (z.B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und -maßnahmen zum Radverkehr einschließlich seiner Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln).
Fördersatz bis 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (bis 90 Prozent bei finanzschwachen Kommunen) / bis 31.12.2021 erhöhte Fördersätze (bis 80 bzw. 100 Prozent)
Bagatellgrenzen Keine
Antragstellung bei Bundesamt für Logistik und Mobilität
Antragsfristen jährliche Projektaufrufe auf den Internetseiten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität mit Stichtagen; Anträge auch außerhalb der Projektaufrufe möglich
Sonstige Hinweise auch Maßnahmen, die als eigenständiges Projekt als Grundlage für weitere förderfähige Vorhaben dienen / Vorhaben sollen Ergebnisse erbringen, die repräsentativen Aufschluss über die zu untersuchenden Fragestellungen geben und auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung relevant sein können.
Finanzierungstyp Förderung
Land

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Bund bzw. bundesweit

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Planungen/Konzepte

  • Netzplanungen, eingeschränkt
  • Wegweisungsplanungen, eingeschränkt
  • Konzepte Öffentlichkeitsarbeit, eingeschränkt

Infrastruktur Innerorts

  • Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, Projektbestandteil Straßenbau, uneingeschränkt
  • Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, eigenständig, uneingeschränkt
  • Maßnahmen an Nebenstraßen (Fahrradstraßen u.ä.), uneingeschränkt
  • Selbstständige Radwege, uneingeschränkt
  • Verkehrsberuhigung, uneingeschränkt
  • Instandsetzung Fahrbahnen, uneingeschränkt
  • Wegweisung, Projektbestandteil, uneingeschränkt
  • Wegweisung, eigenständig, uneingeschränkt
  • Punktuelle Verkehrssicherheitsmaßnahmen, uneingeschränkt
  • Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt
  • Bestandsverbesserungen, uneingeschränkt

Infrastruktur Außerorts

  • Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, eigenständig, uneingeschränkt
  • Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, Projektbestandteil, uneingeschränkt
  • Selbständige Radwege, uneingeschränkt
  • Radwanderwege, uneingeschränkt
  • Rastplätze, uneingeschränkt
  • Wegweisung, Projektbestandteil, uneingeschränkt
  • Wegweisung, eigenständig, uneingeschränkt
  • Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt
  • Bestandsverbesserung, uneingeschränkt
  • Umnutzung von Bahntrassen, uneingeschränkt

Intermodalität / Abstellanlagen

  • B+R an Bahnhöfen/Haltepunkten, uneingeschränkt
  • B+R an sonstigen Übergangsstellen/Haltestellen, uneingeschränkt
  • Einrichtung von Fahrradstationen, uneingeschränkt
  • Abstellanlagen (nicht B+R), Projektbestandteil, uneingeschränkt
  • Abstellanlagen (nicht B+R), eigenständig, uneingeschränkt