Förderung nachhaltiger Mobilität, Radverkehrsanlagen und -infrastruktur
Förderung besteht bis | 31.12.2023 |
Rechtsgrundlage | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung nachhaltiger Mobilität - Radverkehrsanlagen und -infrastruktur, RdErl. des MLV vom 1. 10. 2018 – 37.3-3-06502 (MBl. LSA 2018, S. 396) |
Maßnahmenträger | Kommunen im Sinne des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt als Baulastträger |
Inhaltliche Eingrenzungen | Reduzierung der CO2-Emissionen des Verkehrssektors und der Klimabelastungen |
Lokale Eingrenzungen | Förderung erfolgt schwerpunktmäßig im städtischen Raum einschließlich des Stadt-Umland-Gebietes |
Förderkonditionen | Gefördert wird der Neu- und Ausbau von Radverkehrsanlagen (gemäß ERA 2010, Tabelle 5) sowie Gehwege mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ (gemäß ERA 2010, Tabelle 8), die Einrichtung von Fahrradstraßen und die Errichtung begleitender Radverkehrsinfrastruktur (z. B. Bike&Ride-Anlagen, Fahrradabstellanlagen, Wegweisungs- und Beschilderungssysteme) in kommunaler Baulast. Die Förderung erfolgt schwerpunktmäßig im städtischen Raum einschließlich des Stadt-Umland-Gebietes. |
Fördersatz | bis zu 90 Prozent |
Antragstellung bei | Landesverwaltungsamt, Referat 307 (Verkehrswesen), Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) |
Antragsfristen | bis zum jeweiligen Quartalsende, letzter möglicher Antragstermin ist der 31.3.2021 |
Sonstige Hinweise | Bedarfsnachweis erforderlich (z.B. nach ERA oder durch Radverkehrsplan) |
Finanzierungstyp | Finanzierung |
Link zur Rechtsgrundlage | Richtlinie Förderung nachhaltiger Mobilität |
Land |
Sachsen-Anhalt |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Infrastruktur Innerorts
- Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, Projektbestandteil Straßenbau, uneingeschränkt
- Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, eigenständig, uneingeschränkt
- Maßnahmen an Nebenstraßen (Fahrradstraßen u.ä.), uneingeschränkt
- Selbstständige Radwege, uneingeschränkt
- Wegweisung, Projektbestandteil, uneingeschränkt
- Wegweisung, eigenständig, uneingeschränkt
Intermodalität / Abstellanlagen
- B+R an Bahnhöfen/Haltepunkten, uneingeschränkt
- B+R an sonstigen Übergangsstellen/Haltestellen, uneingeschränkt
- Abstellanlagen (nicht B+R), Projektbestandteil, uneingeschränkt
- Abstellanlagen (nicht B+R), eigenständig, uneingeschränkt