Förderung intelligenter Verkehrssysteme
Förderung besteht bis | 31.12.2023 |
Rechtsgrundlage | Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Forschung, Einführung und Nutzung intelligenter Verkehrssysteme, RdErl. des MLV vom 28.11.2016 – 37-30604/IVS (MBl. LSA 2017, S. 67), zuletzt geändert 30.11.2018 (MBl. LSA 2019, S. 28) |
Maßnahmenträger | Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden und Gemeinden |
Inhaltliche Eingrenzungen | Reduzierung der CO2-Emissionen des Verkehrssektors |
Förderkonditionen | Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, durch Forschung, Einführung und Nutzung von IVS die CO2-Emissionen und Belastungen im Verkehrssektor bedeutsam und nachhaltig zu verringern. Die bestehende Verkehrsinfrastruktur soll durch leicht zugängliche und diskriminierungsfreie IVS wirksamer genutzt und der Verkehr sicherer, effizienter sowie vor allem energieeffizienter und umweltverträglicher gestaltet werden. Die Handlungsfelder sind: Handlungsfeld I (Daten) – Optimale Nutzung von Straßen-, Verkehrs- und Reisedaten als Voraussetzung für die Einführung und Nutzung von IVS und die Erschließung von Energieeffizienz und CO2-Minderungspotenzialen im Verkehrssektor. Handlungsfeld II (Dienste) – Durchgängige IVS-Dienste im Verkehrs- und Frachtmanagement, die das Management von Verkehr im Zusammenhang mit Energieeffizienz und CO2-Minderung verbessern, die Mobilität der Verkehrsteilnehmer erleichtern und den Kunden des ÖPNV durch das elektronische Fahrgeldmanagement im Hinblick auf Information, Zugang, Buchung und Abrechnung erhebliche Komfortvorteile bieten. Handlungsfeld III (Systeme) – Kooperative Systeme, Verkehrssicherheit und Effizienz, die durch informatorische Vernetzung von Fahrzeugen mit Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Infrastruktur Gewinne sowohl bei der Verkehrssicherheit als auch bei der (Energie-)Effizienz und CO2-Minderung von Verkehr bewirken. |
Fördersatz | bis zu 90 Prozent |
Antragstellung bei | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 307 (Verkehrswesen), Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) |
Antragsfristen | 31.1. und 31.7. eines Jahres, letztmals am 31.7.2019 |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | Richtlinie Förderung intelligenter Verkehrssysteme |
Land |
Sachsen-Anhalt |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Sonstige Maßnahmen
- Mobilitätsmanagement, eingeschränkt
- Aufbau von Serviceangeboten, eingeschränkt