Flurneuordnung
Förderung besteht bis | 31.12.2025 |
Rechtsgrundlage | Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung – Integrierte Ländliche Entwicklung – (VwV Förder-ILE) vom 7. Oktober 2019 – Az.: 46-8561.00 – GABl. 2019, S. 335 |
Maßnahmenträger | Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Wasser- und Bodenverbände und vergleichbare Körperschaften |
Inhaltliche Eingrenzungen | ländlicher Wegebau (Nr. 3.5) |
Lokale Eingrenzungen | Orte bis 10.000 Einwohner; im Rahmen der Flurneuordnung |
Förderkonditionen | Maßnahmen zur Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und zur Gestaltung des ländlichen Raumes. •dem ländlichen Charakter angepasste, nichtgemeinschaftliche Infrastrukturmaßnahmen in Flurneuordnungen. Gefördert werden können Maßnahmen zur Erschließung der landwirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale im Rahmen der Einkommensdiversifizierung land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe. In diesem Sinne sind auch Maßnahmen für Erholung, Freizeit und Naturschutz sowie zur Erhaltung und Gestaltung der Kulturlandschaft zuwendungsfähig. Neben dem ländlichen Wegebau ist beispielsweise der Bau von Rad- und Wanderwegen sowie Schutzhütten zuwendungsfähig. Nicht förderfähig ist der Wegebau für natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts. Ausgenommen hiervon sind Wege, die dem Schluss von Lücken in Wegenetzen dienen und wie beschränkt öffentliche Wege benutzbar sind. |
Fördersatz | abhängig von Zuwendungsempfänger bis zu 65 Prozent (weitere Zuschläge bei ILEK bzw. LEADER) |
Antragstellung bei | Über die untere Flurbereinigungsbehörde an die obere Flurbereinigungsbehörde. Flurbereinigungsbehörde ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | VwV Förder-ILE Baden-Württemberg |
Land |
Baden-Württemberg |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Infrastruktur Außerorts
- Radwanderwege, eingeschränkt
- Bestandsverbesserung, eingeschränkt