Naturparke
Förderung besteht bis | 31.12.2022 |
Rechtsgrundlage | Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Gewährung von Zuwendungen für Naturparke in Baden-Württemberg (VwV NPBW) vom 04.03.2016 - Az.: 52-8843.00 - (GABl. 2016, S. 175), zuletzt geändert 17.08.2020 (GABl. 2020, S. 661) |
Maßnahmenträger | Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Träger der Naturparke |
Lokale Eingrenzungen | in Naturparken |
Förderkonditionen | Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Finanzierung von Maßnahmen zur Planung, Pflege und Entwicklung der Naturparke als attraktive Erholungslandschaften.Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: •Ausgaben für Naturparkpläne, •Investitionen in die Entwicklung des Erholungswerts, •Studien über natürlich vorkommende Arten und Lebensräume, über Auswirkungen von Land- und Erholungsnutzungen sowie Investitionen in Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes, •Investitionen und Studien im Zusammenhang mit Aktionen, die der Erhaltung und Entwicklung des materiellen kulturellen Erbes dienen, •Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für den gesetzlichen Auftrag und die besonderen Zielsetzungen des Naturparks, •Investitionen in eine nachhaltige Produktion und Vermarktung von Naturparkprodukten, •personelle Unterstützung der Naturparkvereine oder Naturparkfördervereine für die Koordination bei der Entwicklung und Umsetzung von neuen Projekten. |
Fördersatz | 60 Prozent |
Bagatellgrenzen | 2.500 bzw. 500 Euro |
Antragstellung bei | zuständigem Regierungspräsidium (über Naturparkgeschäftsstelle) |
Antragsfristen | vor Maßnahmebeginn |
Sonstige Hinweise | Maßnahme muss dem Naturparkplan entsprechen |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | VwV Naturparke Baden-Württemberg |
Land |
Baden-Württemberg |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Infrastruktur Außerorts
- Radwanderwege, eingeschränkt
- Wegweisung, Projektbestandteil, eingeschränkt