Radwege an Landesstraßen
Rechtsgrundlage | Landeshaushalt |
Inhaltliche Eingrenzungen | nur an Landesstraßen in der Baulast des Landes |
Lokale Eingrenzungen | keine |
Förderkonditionen | keine Beschreibung vorhanden/zu finden |
Sonstige Hinweise | Kommunen geben ihre Anregungen hinsichtlich des erkannten Bedarfes an den Straßenbaulastträger weiter. |
Finanzierungstyp | Finanzierung |
Land |
Baden-Württemberg |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Infrastruktur Innerorts
- Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, Projektbestandteil Straßenbau, uneingeschränkt
- Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, eigenständig, uneingeschränkt
- Instandsetzung Fahrbahnen, uneingeschränkt
- Wegweisung, Projektbestandteil, uneingeschränkt
- Punktuelle Verkehrssicherheitsmaßnahmen, uneingeschränkt
- Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt
- Bestandsverbesserungen, eingeschränkt
- Betrieb/Unterhaltung, uneingeschränkt
Infrastruktur Außerorts
- Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, eigenständig, uneingeschränkt
- Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, Projektbestandteil, uneingeschränkt
- Wegweisung, Projektbestandteil, uneingeschränkt
- Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt
- Bestandsverbesserung, uneingeschränkt
- Betrieb/Unterhaltung, uneingeschränkt