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Radwege an Landesstraßen

Finanzierungsdetails
Rechtsgrundlage Landeshaushalt
Inhaltliche Eingrenzungen nur an Landesstraßen in der Baulast des Landes
Lokale Eingrenzungen keine
Förderkonditionen keine Beschreibung vorhanden/zu finden
Sonstige Hinweise Kommunen geben ihre Anregungen hinsichtlich des erkannten Bedarfes an den Straßenbaulastträger weiter.
Finanzierungstyp Finanzierung
Land

Baden-Württemberg

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Infrastruktur Innerorts

  • Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, Projektbestandteil Straßenbau, uneingeschränkt
  • Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, eigenständig, uneingeschränkt
  • Instandsetzung Fahrbahnen, uneingeschränkt
  • Wegweisung, Projektbestandteil, uneingeschränkt
  • Punktuelle Verkehrssicherheitsmaßnahmen, uneingeschränkt
  • Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt
  • Bestandsverbesserungen, eingeschränkt
  • Betrieb/Unterhaltung, uneingeschränkt

Infrastruktur Außerorts

  • Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, eigenständig, uneingeschränkt
  • Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, Projektbestandteil, uneingeschränkt
  • Wegweisung, Projektbestandteil, uneingeschränkt
  • Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt
  • Bestandsverbesserung, uneingeschränkt
  • Betrieb/Unterhaltung, uneingeschränkt