Integrierte ländliche Entwicklung: Flurneuordnung
Förderung besteht bis | 31.12.2027 |
Rechtsgrundlage | Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen ab 2023(FR ILE/REVIT ab 2023), Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, 24.04.2023, Az.: 1080-36-7201/18-22-28741/2023, ThürStAnz Nr. 19/2023, S. 717-732 Teil B5 |
Maßnahmenträger | Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz, deren Zusammenschlüsse oder einzelne Beteiligte |
Inhaltliche Eingrenzungen | Aufwendungen für die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes zur Verbesserung der Agrarstruktur innerhalb von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. |
Lokale Eingrenzungen | ländlicher Raum |
Förderkonditionen | Der Freistaat Thüringen fördert gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Maßnahmen zur integrierten ländlichen Entwicklung und zur Revitalisierung von Brachflächen. Aufwendungen für die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes zur Verbesserung der Agrarstruktur innerhalb von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. Förderung multifunktionaler ländlicher Wege zur Mitnutzung durch den Radverkehr. |
Fördersatz | 75 Prozent |
Antragstellung bei | Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) |
Sonstige Hinweise | Förderung multifunktionaler ländlicher Wege zur Mitnutzung durch den Radverkehr |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | FR ILE/REVIT Thüringen |
Land |
Thüringen |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Infrastruktur Außerorts
- Radwanderwege, eingeschränkt