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Integrierte ländliche Entwicklung: Flurneuordnung

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis 31.12.2027
Rechtsgrundlage Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen ab 2023(FR ILE/REVIT ab 2023), Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, 24.04.2023, Az.: 1080-36-7201/18-22-28741/2023, ThürStAnz Nr. 19/2023, S. 717-732 Teil B5
Maßnahmenträger Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz, deren Zusammenschlüsse oder einzelne Beteiligte
Inhaltliche Eingrenzungen Aufwendungen für die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes zur Verbesserung der Agrarstruktur innerhalb von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz.
Lokale Eingrenzungen ländlicher Raum
Förderkonditionen Der Freistaat Thüringen fördert gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Maßnahmen zur integrierten ländlichen Entwicklung und zur Revitalisierung von Brachflächen.
Aufwendungen für die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes zur Verbesserung der Agrarstruktur innerhalb von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz.
Förderung multifunktionaler ländlicher Wege zur Mitnutzung durch den Radverkehr.
Fördersatz 75 Prozent
Antragstellung bei Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Sonstige Hinweise Förderung multifunktionaler ländlicher Wege zur Mitnutzung durch den Radverkehr
Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage FR ILE/REVIT Thüringen
Land

Thüringen

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Infrastruktur Außerorts

  • Radwanderwege, eingeschränkt