Förderung der Nahmobilität
Förderung besteht bis | 31.12.2024 |
Rechtsgrundlage | Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah) RdErl. des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - III A 2-86.19-4.3 v. 01.12.2014 (MBl. NRW. 2014 S. 818.), zuletzt geändert 16.10.2019 (MBl . NRW. 2019 S. 641) |
Maßnahmenträger | Gemeinden und Gemeindeverbände, privatrechtlich organisierte Zusammenschlüsse von Kommunen, privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Beteiligung |
Lokale Eingrenzungen | keine |
Förderkonditionen | Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des nicht motorisierten Individualverkehrs (Nahmobilität) in den Gemeinden. Die Förderung ist möglich für: •Radverkehrsanlagen, •Fußverkehrsanlagen, •Fahrradstationen, •Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum und •sonstige Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Nahmobilität, Modal-Split-Erhebungen und Dauerzählstellen für den Radverkehr. |
Fördersatz | bis 80 Prozent |
Bagatellgrenzen | 20.000 Euro (5.000 Euro bei Abstellanlagen und sonstigen Maßnahmen) |
Antragstellung bei | Bezirksregierung |
Antragsfristen | 1. Juni des Vorjahres (5 Jahre im Voraus möglich) |
Sonstige Hinweise | Förderung von Bike+Ride erfolgt direkt über die Zweckverbände ÖPNV |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | Förderrichtlinien Nahmobilität NRW |
Land |
Nordrhein-Westfalen |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Infrastruktur Innerorts
- Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, Projektbestandteil Straßenbau, uneingeschränkt
- Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, eigenständig, uneingeschränkt
- Maßnahmen an Nebenstraßen (Fahrradstraßen u.ä.), uneingeschränkt
- Selbstständige Radwege, uneingeschränkt
- Wegweisung, Projektbestandteil, uneingeschränkt
- Wegweisung, eigenständig, uneingeschränkt
- Punktuelle Verkehrssicherheitsmaßnahmen, eingeschränkt
- Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt
Infrastruktur Außerorts
- Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, eigenständig, uneingeschränkt
- Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, Projektbestandteil, uneingeschränkt
- Selbständige Radwege, uneingeschränkt
- Radwanderwege, uneingeschränkt
- Wegweisung, Projektbestandteil, uneingeschränkt
- Wegweisung, eigenständig, uneingeschränkt
- Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt
- Umnutzung von Bahntrassen, uneingeschränkt
Intermodalität / Abstellanlagen
- Einrichtung von Fahrradstationen, uneingeschränkt
- Abstellanlagen (nicht B+R), Projektbestandteil, uneingeschränkt
- Abstellanlagen (nicht B+R), eigenständig, uneingeschränkt
Sonstige Maßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit für den Alltagsradverkehr, uneingeschränkt
- Aufbau von Serviceangeboten, uneingeschränkt