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Förderung der Nahmobilität

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis 31.12.2024
Rechtsgrundlage Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah) RdErl. des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - III A 2-86.19-4.3 v. 01.12.2014 (MBl. NRW. 2014 S. 818.), zuletzt geändert 16.10.2019 (MBl . NRW. 2019 S. 641)
Maßnahmenträger Gemeinden und Gemeindeverbände, privatrechtlich organisierte Zusammenschlüsse von Kommunen, privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Lokale Eingrenzungen keine
Förderkonditionen Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des nicht motorisierten Individualverkehrs (Nahmobilität) in den Gemeinden. Die Förderung ist möglich für:
•Radverkehrsanlagen,
•Fußverkehrsanlagen,
•Fahrradstationen,
•Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum und
•sonstige Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Nahmobilität, Modal-Split-Erhebungen und Dauerzählstellen für den Radverkehr.
Fördersatz bis 80 Prozent
Bagatellgrenzen 20.000 Euro (5.000 Euro bei Abstellanlagen und sonstigen Maßnahmen)
Antragstellung bei Bezirksregierung
Antragsfristen 1. Juni des Vorjahres (5 Jahre im Voraus möglich)
Sonstige Hinweise Förderung von Bike+Ride erfolgt direkt über die Zweckverbände ÖPNV
Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage Förderrichtlinien Nahmobilität NRW
Land

Nordrhein-Westfalen

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Infrastruktur Innerorts

  • Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, Projektbestandteil Straßenbau, uneingeschränkt
  • Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, eigenständig, uneingeschränkt
  • Maßnahmen an Nebenstraßen (Fahrradstraßen u.ä.), uneingeschränkt
  • Selbstständige Radwege, uneingeschränkt
  • Wegweisung, Projektbestandteil, uneingeschränkt
  • Wegweisung, eigenständig, uneingeschränkt
  • Punktuelle Verkehrssicherheitsmaßnahmen, eingeschränkt
  • Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt

Infrastruktur Außerorts

  • Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, eigenständig, uneingeschränkt
  • Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, Projektbestandteil, uneingeschränkt
  • Selbständige Radwege, uneingeschränkt
  • Radwanderwege, uneingeschränkt
  • Wegweisung, Projektbestandteil, uneingeschränkt
  • Wegweisung, eigenständig, uneingeschränkt
  • Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt
  • Umnutzung von Bahntrassen, uneingeschränkt

Intermodalität / Abstellanlagen

  • Einrichtung von Fahrradstationen, uneingeschränkt
  • Abstellanlagen (nicht B+R), Projektbestandteil, uneingeschränkt
  • Abstellanlagen (nicht B+R), eigenständig, uneingeschränkt

Sonstige Maßnahmen

  • Öffentlichkeitsarbeit für den Alltagsradverkehr, uneingeschränkt
  • Aufbau von Serviceangeboten, uneingeschränkt