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Radwege an Landesstraßen und Radschnellverbindungen des Landes

Finanzierungsdetails
Rechtsgrundlage Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Fassung vom 23. September 1995, zuletzt geändert 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193), § 43 in Verbindung mit § 2
Inhaltliche Eingrenzungen nur an Landesstraßen in der Baulast des Landes sowie Radschnellverbindungen des Landes
Lokale Eingrenzungen keine
Förderkonditionen keine Beschreibung vorhanden/zu finden
Sonstige Hinweise Kommunen können Ergänzungswünsche der Bauprogramme gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau NRW formulieren (Schriftform, kommunale Willensbekundung durch Ratsbeschluss o.ä. darlegen).
Finanzierungstyp Finanzierung
Link zur Rechtsgrundlage Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen
Land

Nordrhein-Westfalen

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Infrastruktur Innerorts

  • Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, Projektbestandteil Straßenbau, uneingeschränkt
  • Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, eigenständig, uneingeschränkt
  • Selbstständige Radwege, eingeschränkt
  • Verkehrsberuhigung, eingeschränkt
  • Instandsetzung Fahrbahnen, uneingeschränkt
  • Wegweisung, Projektbestandteil, eingeschränkt
  • Wegweisung, eigenständig, eingeschränkt
  • Punktuelle Verkehrssicherheitsmaßnahmen, uneingeschränkt
  • Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt
  • Bestandsverbesserungen, uneingeschränkt
  • Betrieb/Unterhaltung, uneingeschränkt

Infrastruktur Außerorts

  • Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, eigenständig, uneingeschränkt
  • Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, Projektbestandteil, uneingeschränkt
  • Selbständige Radwege, eingeschränkt
  • Wegweisung, Projektbestandteil, eingeschränkt
  • Wegweisung, eigenständig, eingeschränkt
  • Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt
  • Bestandsverbesserung, uneingeschränkt
  • Betrieb/Unterhaltung, uneingeschränkt
  • Umnutzung von Bahntrassen, eingeschränkt