Radwege an Landesstraßen und Radschnellverbindungen des Landes
Rechtsgrundlage | Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Fassung vom 23. September 1995, zuletzt geändert 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193), § 43 in Verbindung mit § 2 |
Inhaltliche Eingrenzungen | nur an Landesstraßen in der Baulast des Landes sowie Radschnellverbindungen des Landes |
Lokale Eingrenzungen | keine |
Förderkonditionen | keine Beschreibung vorhanden/zu finden |
Sonstige Hinweise | Kommunen können Ergänzungswünsche der Bauprogramme gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau NRW formulieren (Schriftform, kommunale Willensbekundung durch Ratsbeschluss o.ä. darlegen). |
Finanzierungstyp | Finanzierung |
Link zur Rechtsgrundlage | Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen |
Land |
Nordrhein-Westfalen |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Infrastruktur Innerorts
- Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, Projektbestandteil Straßenbau, uneingeschränkt
- Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, eigenständig, uneingeschränkt
- Selbstständige Radwege, eingeschränkt
- Verkehrsberuhigung, eingeschränkt
- Instandsetzung Fahrbahnen, uneingeschränkt
- Wegweisung, Projektbestandteil, eingeschränkt
- Wegweisung, eigenständig, eingeschränkt
- Punktuelle Verkehrssicherheitsmaßnahmen, uneingeschränkt
- Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt
- Bestandsverbesserungen, uneingeschränkt
- Betrieb/Unterhaltung, uneingeschränkt
Infrastruktur Außerorts
- Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, eigenständig, uneingeschränkt
- Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, Projektbestandteil, uneingeschränkt
- Selbständige Radwege, eingeschränkt
- Wegweisung, Projektbestandteil, eingeschränkt
- Wegweisung, eigenständig, eingeschränkt
- Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt
- Bestandsverbesserung, uneingeschränkt
- Betrieb/Unterhaltung, uneingeschränkt
- Umnutzung von Bahntrassen, eingeschränkt