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Investitionsvorhaben ÖPNV (RiLi ÖPNV-Invest)

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis 31.12.2024
Rechtsgrundlage Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (RiLi ÖPNV-Invest) vom 20. Januar 2020 (ABl./20, [Nr. 5], S.85)
Maßnahmenträger kommunale Aufgabenträger, Gemeinden, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Eigentümer oder Eigentümerinnen von Empfangsgebäuden sowie Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs
Inhaltliche Eingrenzungen Maßnahme muss u.a. den verkehrspolitischen Zielen und Grundsätzen des ÖPNV-Gesetzes und dem Landes-Nahverkehrsplan entsprechen
Lokale Eingrenzungen keine
Förderkonditionen Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf der Schiene und auf der Straße.
Sie erhalten die Förderung für
•Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur (zum Beispiel den Bau, Ausbau und die Grunderneuerung von Strecken, betriebsnotwendigen Anlagen, Versorgungseinrichtungen für alternative Antriebe, Zugangs- und Verknüpfungsstellen),
•Planungsleistungen, die Ihre Investitionsentscheidung vorbereiten oder der unmittelbaren Durchführung von Maßnahmen dienen.
Fördersatz bis zu 90 Prozent
Bagatellgrenzen 50.000 Euro
Antragstellung bei Landesamt für Bauen und Verkehr
Antragsfristen 5 Jahre im Voraus, spätestens 31.01. des Vorjahres
Sonstige Hinweise Aufnahme in Fünfjahresprogramm als Voraussetzung
Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage RiLi ÖPNV-Invest Brandenburg
Land

Brandenburg

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Intermodalität / Abstellanlagen

  • B+R an Bahnhöfen/Haltepunkten, uneingeschränkt
  • B+R an sonstigen Übergangsstellen/Haltestellen, uneingeschränkt
  • Einrichtung von Fahrradstationen, uneingeschränkt