Investitionsvorhaben ÖPNV (RiLi ÖPNV-Invest)
Förderung besteht bis | 31.12.2024 |
Rechtsgrundlage | Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (RiLi ÖPNV-Invest) vom 20. Januar 2020 (ABl./20, [Nr. 5], S.85) |
Maßnahmenträger | kommunale Aufgabenträger, Gemeinden, Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Eigentümer oder Eigentümerinnen von Empfangsgebäuden sowie Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs |
Inhaltliche Eingrenzungen | Maßnahme muss u.a. den verkehrspolitischen Zielen und Grundsätzen des ÖPNV-Gesetzes und dem Landes-Nahverkehrsplan entsprechen |
Lokale Eingrenzungen | keine |
Förderkonditionen | Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf der Schiene und auf der Straße. Sie erhalten die Förderung für •Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur (zum Beispiel den Bau, Ausbau und die Grunderneuerung von Strecken, betriebsnotwendigen Anlagen, Versorgungseinrichtungen für alternative Antriebe, Zugangs- und Verknüpfungsstellen), •Planungsleistungen, die Ihre Investitionsentscheidung vorbereiten oder der unmittelbaren Durchführung von Maßnahmen dienen. |
Fördersatz | bis zu 90 Prozent |
Bagatellgrenzen | 50.000 Euro |
Antragstellung bei | Landesamt für Bauen und Verkehr |
Antragsfristen | 5 Jahre im Voraus, spätestens 31.01. des Vorjahres |
Sonstige Hinweise | Aufnahme in Fünfjahresprogramm als Voraussetzung |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | RiLi ÖPNV-Invest Brandenburg |
Land |
Brandenburg |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Intermodalität / Abstellanlagen
- B+R an Bahnhöfen/Haltepunkten, uneingeschränkt
- B+R an sonstigen Übergangsstellen/Haltestellen, uneingeschränkt
- Einrichtung von Fahrradstationen, uneingeschränkt