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Schul- und Spielwegsicherung

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis fortlaufend
Rechtsgrundlage Grundsätze zur Förderung von Maßnahmen zur baulichen Schul- und Spielwegesicherung im Land Brandenburg 2018 (MIL)
Maßnahmenträger kommunale Straßenbaulastträger
Inhaltliche Eingrenzungen Erhöhung der Verkehrssicherheit der Kinder
Lokale Eingrenzungen keine
Förderkonditionen Das Ziel der Förderung im Rahmen der Schul- und Spielwegesicherung besteht darin, Kindern als spezifische Zielgruppe solche Wegeverhältnisse vorzuhalten, die ihren besonderen Verhaltens- und Wahrnehmungsformen entsprechen. Demnach werden Wege gefördert, die sich zwischen Wohnorten und Schulen bzw. Freizeiteinrichtungen befinden, sowie Wege zwischen Schulbushaltestellen und Wohnstätten bzw. Schulen. Förderfähig sind Maßnahmen im Rahmen der kommunalen Straßenbaulastträgerschaft.
Dazu zählen insbesondere:
- Bau oder Ausbau von Querungshilfen wie Mittelinseln, Fußgängerlichtzeichenanlagen und Fußgängerüberwegen
- Bau oder Ausbau von Gehwegen, Radwegen bzw. gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie Errichtung von Beleuchtung für diese Wege
- Bau oder Ausbau zur Verkehrsberuhigung wie Aufpflasterungen, Fahrbahnversätze, Beseitigung von Sichthindernissen
- Bau von Brücken für Fußgänger und Radfahrer
- Bau oder Ausbau von Haltestellen (Wartehäuschen, Warteflächen u.a.m.) und Wendeschleifen für den freigestellten Schülerverkehr u.a.m.
Fördersatz bis zu 75 Prozent
Bagatellgrenzen 5.000 Euro
Antragstellung bei Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Antragsfristen bis April des laufenden Haushaltsjahres
Sonstige Hinweise Beteiligung der Landkreise bzw. der unteren Straßenverkehrsbehörden ist Voraussetzung.
Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage Fördergrundsätze Schul- und Spielwegsicherung
Land

Brandenburg

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Infrastruktur Innerorts

  • Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, eigenständig, uneingeschränkt
  • Maßnahmen an Nebenstraßen (Fahrradstraßen u.ä.), uneingeschränkt
  • Selbstständige Radwege, uneingeschränkt
  • Verkehrsberuhigung, uneingeschränkt
  • Punktuelle Verkehrssicherheitsmaßnahmen, uneingeschränkt
  • Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt