Schul- und Spielwegsicherung
Förderung besteht bis | fortlaufend |
Rechtsgrundlage | Grundsätze zur Förderung von Maßnahmen zur baulichen Schul- und Spielwegesicherung im Land Brandenburg 2018 (MIL) |
Maßnahmenträger | kommunale Straßenbaulastträger |
Inhaltliche Eingrenzungen | Erhöhung der Verkehrssicherheit der Kinder |
Lokale Eingrenzungen | keine |
Förderkonditionen | Das Ziel der Förderung im Rahmen der Schul- und Spielwegesicherung besteht darin, Kindern als spezifische Zielgruppe solche Wegeverhältnisse vorzuhalten, die ihren besonderen Verhaltens- und Wahrnehmungsformen entsprechen. Demnach werden Wege gefördert, die sich zwischen Wohnorten und Schulen bzw. Freizeiteinrichtungen befinden, sowie Wege zwischen Schulbushaltestellen und Wohnstätten bzw. Schulen. Förderfähig sind Maßnahmen im Rahmen der kommunalen Straßenbaulastträgerschaft. Dazu zählen insbesondere: - Bau oder Ausbau von Querungshilfen wie Mittelinseln, Fußgängerlichtzeichenanlagen und Fußgängerüberwegen - Bau oder Ausbau von Gehwegen, Radwegen bzw. gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie Errichtung von Beleuchtung für diese Wege - Bau oder Ausbau zur Verkehrsberuhigung wie Aufpflasterungen, Fahrbahnversätze, Beseitigung von Sichthindernissen - Bau von Brücken für Fußgänger und Radfahrer - Bau oder Ausbau von Haltestellen (Wartehäuschen, Warteflächen u.a.m.) und Wendeschleifen für den freigestellten Schülerverkehr u.a.m. |
Fördersatz | bis zu 75 Prozent |
Bagatellgrenzen | 5.000 Euro |
Antragstellung bei | Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg |
Antragsfristen | bis April des laufenden Haushaltsjahres |
Sonstige Hinweise | Beteiligung der Landkreise bzw. der unteren Straßenverkehrsbehörden ist Voraussetzung. |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | Fördergrundsätze Schul- und Spielwegsicherung |
Land |
Brandenburg |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Infrastruktur Innerorts
- Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, eigenständig, uneingeschränkt
- Maßnahmen an Nebenstraßen (Fahrradstraßen u.ä.), uneingeschränkt
- Selbstständige Radwege, uneingeschränkt
- Verkehrsberuhigung, uneingeschränkt
- Punktuelle Verkehrssicherheitsmaßnahmen, uneingeschränkt
- Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, uneingeschränkt