Radwege an Landesstraßen
Rechtsgrundlage | Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358), zuletzt geändert 18. Dezember 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 37], S.3) |
Inhaltliche Eingrenzungen | nur an Landesstraßen in der Baulast des Landes |
Lokale Eingrenzungen | keine |
Förderkonditionen | keine Beschreibung vorhanden/zu finden |
Sonstige Hinweise | Abstimmung der Bedarfslisten erfolgt mit den Kreisen, die auch kommunale Anregungen einbringen. |
Finanzierungstyp | Finanzierung |
Link zur Rechtsgrundlage | Brandenburgisches Straßengesetz |
Land |
Brandenburg |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Infrastruktur Innerorts
- Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, Projektbestandteil Straßenbau, eingeschränkt
- Radverkehrsanlagen in Hauptverkehrsstraßen, eigenständig, eingeschränkt
- Instandsetzung Fahrbahnen, eingeschränkt
- Wegweisung, Projektbestandteil, eingeschränkt
- Punktuelle Verkehrssicherheitsmaßnahmen, eingeschränkt
- Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, eingeschränkt
- Bestandsverbesserungen, eingeschränkt
- Betrieb/Unterhaltung, uneingeschränkt
Infrastruktur Außerorts
- Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, eigenständig, uneingeschränkt
- Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen, Projektbestandteil, uneingeschränkt
- Wegweisung, Projektbestandteil, eingeschränkt
- Querungshilfen, Unter-/Überführungen eigenständig, eingeschränkt
- Bestandsverbesserung, eingeschränkt
- Betrieb/Unterhaltung, uneingeschränkt