EU: LEADER
Förderung besteht bis | 31.12.2025 |
Rechtsgrundlage | LEADER-Förderrichtlinie für den Zeitraum 2014 bis 2021/2024 im Rahmen der Maßnahmenbeschreibung LEADER gemäß Art. 32 bis 35 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Art. 42 bis 44 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 17. Oktober 2016, Az. E3-7020.2-1/572 (AllMBl. S. 2202), zuletzt geändert 1. April 2020 (BayMBl. Nr. 217) |
Maßnahmenträger | juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (ausgenommen staatliche Behörden), natürliche Personen und Personengesellschaften |
Inhaltliche Eingrenzungen | Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) von lokalen Aktionsgruppen (LAGs) |
Lokale Eingrenzungen | ländlicher Raum, im Gebiet einer LAG |
Förderkonditionen | Der Freistaat Bayern unterstützt innovative Vorhaben und Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der LEADER-Elemente Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung zur eigenständigen und selbstbestimmten Entwicklung der ländlichen Regionen beitragen. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: •Durchführung von Projekten zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG), •Vorbereitung und Durchführung von gebietsübergreifenden oder transnationalen Zusammenarbeitsprojekten zwischen LAGs oder von LAGs mit vergleichbaren regionalen Partnerschaften (auch Nicht-EU-Ländern) sowie •LAG-Management. Förderung nur in Gebieten ausgewählter Lokaler Aktionsgruppen / Maßnahmen des Radtourismus (Radwege oder Beschilderungen) sind nur im Rahmen von integrierten Gesamtkonzepten förderfähig. |
Fördersatz | bis zu 50 Prozent (EU-Mittel) |
Bagatellgrenzen | 3.000 Euro |
Antragstellung bei | jeweils zuständigem LEADER-Manager am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) über die einzelne Lokale Aktionsgruppe (LAG) |
Sonstige Hinweise | Förderung nur in Gebieten ausgewählter Lokaler Aktionsgruppen / Maßnahmen des Radtourismus (Radwege oder Beschilderungen) sind nur im Rahmen von integrierten Gesamtkonzepten förderfähig |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | LEADER-Förderrichtlinie Bayern |
Land |
Bayern |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Infrastruktur Außerorts
- Radwanderwege, eingeschränkt
- Wegweisung, Projektbestandteil, eingeschränkt