Förderung der Regionalentwicklung
Rechtsgrundlage | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Regionalentwicklung in Sachsen-Anhalt, RdErl. des MLV vom 18.4.2012 (MBl. LSA 2012, S. 346), zuletzt geändert 04.01.2016 (MBl. LSA 2016, S. 29) |
Maßnahmenträger | Kommunen und Vereinigungen |
Inhaltliche Eingrenzungen | Projekte der Regionalentwicklung |
Förderkonditionen | Maßnahmen zur Regionalentwicklung. Sie erhalten die Förderung für •die Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen, •die Umsetzung der regionalen Entwicklungskonzepte und der Zusammenarbeit von Kommunen, •Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen. Eine Förderung erhalten Sie außerdem für •Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen sowie •die Antragstellung und die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). |
Fördersatz | bis zu 80 Prozent |
Antragstellung bei | Investitionsbank Sachsen-Anhalt |
Antragsfristen | 31. März des Jahres |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | Richtlinie Regionalentwicklung |
Land |
Sachsen-Anhalt |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Planungen/Konzepte
- Netzplanungen, eingeschränkt
- Konzepte Öffentlichkeitsarbeit, eingeschränkt