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Förderung der Regionalentwicklung

Finanzierungsdetails
Rechtsgrundlage Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Regionalentwicklung in Sachsen-Anhalt, RdErl. des MLV vom 18.4.2012 (MBl. LSA 2012, S. 346), zuletzt geändert 04.01.2016 (MBl. LSA 2016, S. 29)
Maßnahmenträger Kommunen und Vereinigungen
Inhaltliche Eingrenzungen Projekte der Regionalentwicklung
Förderkonditionen Maßnahmen zur Regionalentwicklung.
Sie erhalten die Förderung für
•die Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen,
•die Umsetzung der regionalen Entwicklungskonzepte und der Zusammenarbeit von Kommunen,
•Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen.
Eine Förderung erhalten Sie außerdem für
•Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen sowie
•die Antragstellung und die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Fördersatz bis zu 80 Prozent
Antragstellung bei Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Antragsfristen 31. März des Jahres
Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage Richtlinie Regionalentwicklung
Land

Sachsen-Anhalt

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Planungen/Konzepte

  • Netzplanungen, eingeschränkt
  • Konzepte Öffentlichkeitsarbeit, eingeschränkt