Richtlinie RELE: Dorferneuerung
Förderung besteht bis | fortlaufend |
Rechtsgrundlage | Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinien RELE 2014-2020), RdErl. des MULE vom 01.11.2017 – 51-60100, MBl. LSA 2018, S. 86, zuletzt geändert 11.03.2021 (MBl. LSA 2021, S. 277), Teil D |
Maßnahmenträger | Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, diverse weitere |
Lokale Eingrenzungen | ländlicher Raum (Orte unter 10.000 Einwohner) |
Förderkonditionen | Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund und der Europäischen Union bei Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Sie erhalten die Förderung für: Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur, ländlicher Raum (Orte unter 10.000 Einwohner) |
Fördersatz | bis zu 65 Prozent (private bis zu 35 Prozent), bei ILEK bis zu 75 Prozent |
Bagatellgrenzen | 1.000 Euro (bei Gemeinden oder Gemeindeverbänden: 5.000 Euro) |
Antragstellung bei | örtlich zuständigem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten |
Antragsfristen | stichtagsbezogene Antragstellung |
Sonstige Hinweise | im Rahmen integrierter Entwicklungsansätze oder einer aktuellen Dorfentwicklungsplanung |
Finanzierungstyp | Förderung |
Link zur Rechtsgrundlage | RELE 2014-2020 |
Land |
Sachsen-Anhalt |
Art der Maßnahme
Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.
Infrastruktur Innerorts
- Maßnahmen an Nebenstraßen (Fahrradstraßen u.ä.), eingeschränkt
- Selbstständige Radwege, eingeschränkt
- Verkehrsberuhigung, eingeschränkt
- Instandsetzung Fahrbahnen, eingeschränkt
- Wegweisung, Projektbestandteil, eingeschränkt
- Punktuelle Verkehrssicherheitsmaßnahmen, eingeschränkt
Infrastruktur Außerorts
- Rastplätze, eingeschränkt