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Richtlinie RELE: Dorferneuerung

Finanzierungsdetails
Förderung besteht bis fortlaufend
Rechtsgrundlage Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinien RELE 2014-2020), RdErl. des MULE vom 01.11.2017 – 51-60100, MBl. LSA 2018, S. 86, zuletzt geändert 11.03.2021 (MBl. LSA 2021, S. 277), Teil D
Maßnahmenträger Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, diverse weitere
Lokale Eingrenzungen ländlicher Raum (Orte unter 10.000 Einwohner)
Förderkonditionen Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund und der Europäischen Union bei Vorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raumes.
Sie erhalten die Förderung für: Dorferneuerung und -entwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur, ländlicher Raum (Orte unter 10.000 Einwohner)
Fördersatz bis zu 65 Prozent (private bis zu 35 Prozent), bei ILEK bis zu 75 Prozent
Bagatellgrenzen 1.000 Euro (bei Gemeinden oder Gemeindeverbänden: 5.000 Euro)
Antragstellung bei örtlich zuständigem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Antragsfristen stichtagsbezogene Antragstellung
Sonstige Hinweise im Rahmen integrierter Entwicklungsansätze oder einer aktuellen Dorfentwicklungsplanung
Finanzierungstyp Förderung
Link zur Rechtsgrundlage RELE 2014-2020
Land

Sachsen-Anhalt

Art der Maßnahme

Die folgenden Radverkehrsmaßnahmen können so finanziert werden. Falls dies nur mit Einschränkungen möglich ist, ist dies angegeben.

Infrastruktur Innerorts

  • Maßnahmen an Nebenstraßen (Fahrradstraßen u.ä.), eingeschränkt
  • Selbstständige Radwege, eingeschränkt
  • Verkehrsberuhigung, eingeschränkt
  • Instandsetzung Fahrbahnen, eingeschränkt
  • Wegweisung, Projektbestandteil, eingeschränkt
  • Punktuelle Verkehrssicherheitsmaßnahmen, eingeschränkt

Infrastruktur Außerorts

  • Rastplätze, eingeschränkt